DV und Recht/Kommentar

Wahl der Waffen

23.05.2003
Alexander Freimark Redakteur CW

Die jüngsten Querelen um die Lizenzierung von SAP-Software haben wieder einmal gezeigt, dass auch vermeintlich wasserdichte Verträge große Lücken aufweisen. Vereinfacht gesagt dreht sich der Zwist um die Frage, ob für indirekte Zugriffe auf SAP-Daten durch Programme anderer Anbieter (etwa Portale, Business-Intelligence- oder CRM-Lösungen) ebenfalls Lizenzgebühren nach Walldorf fließen müssen. Analysten profilieren sich mit dem eingängigen Vorwurf, der Konzern suche angesichts der Sättigung seines Kerngeschäfts nach alternativen Einkommensquellen. SAP hingegen hält den Ball flach und verweist etwa auf die vergangenes Jahr eingeführte Open-Hub-Lizenz, die derartige Spezialfälle eigentlich abdecken soll.

Die Diskussion führt indes vor Augen, dass juristische Positionen nicht in Stein gemeißelt sind und man absolute rechtliche Wahrheiten vergebens sucht. Das bewegliche Ziel der "Rechtssicherheit" erfordert daher von IT- und sonstigen Verantwortlichen, dass sie sich entscheiden: zwischen einer legeren Herangehensweise an die oft ungeliebte Materie, wofür die es hinreichende Gründe gibt, oder einem starken juristischen Engagement. Vertreter des ersten Ansatzes nutzen das Recht bei Bedarf wie eine leichte Rüstung, die anderen führen es stets als schwere Waffe bei sich. Wie immer wird die Entscheidung von persönlichen und strukturellen Motiven der jeweiligen Manager, Unternehmen und Branchen geprägt.

Ein Punkt sollte jedoch allen Beteiligten klar sein: Ähnlich wie die IT erfordert auch der Kampf ums Recht von den Unternehmen eine klare Strategie und keinen einzelfallabhängigen Schlingerkurs, der von Amateuren gesegelt wird. Dies betrifft die "normalen" Verträge des operativen Geschäfts genauso wie Lizenzverträge mit Softwarehäusern. Der Rat der Analysten, strittige Klauseln einfach aus Verträgen zu streichen, kann daher nicht wirklich ernst genommen werden.