Die Skandalreihe bei deutschen Top-Managern setzt sich mit dem Volkert-Urteil fort. Die Aufdeckung des Schmiergeldsystems bei Siemens, der Untreue-Prozess gegen den ehemaligen WestLB-Chef Jürgen Sengera und die jüngst vom zurückgetretenen Deutsche-Post-Chef Klaus Zumwinkel losgetretene Skandalwelle wegen Steuerhinterziehung (pressetext berichtete: http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=080215023 ) kratzen am Image der Konzernspitzen. "Von Konzernseite ist es notwendig, die üblichen Fehler nicht zu begehen, Skandale vertuschen oder herunterspielen zu wollen. Anfänglich ist in solchen Fällen eine äußerst schmerzhafte Kommunikation zu führen", erklärt Klaus Aden, geschäftsführender Gesellschafter von Lachner Aden Beyer & Company http://www.labcompany.net, im Gespräch mit pressetext.
"VW steckt ja nun nicht mehr in der Anfangsphase des Skandals und hat zu Beginn eigentlich adäquat reagiert", meint Aden. In deutschen Konzernen sei eine Rückkehr zu höherer Korrektheit und Gesetzmäßigkeit unumgänglich, auch wenn dies nur zu gut einem deutschen Klischee entsprechen würde. "Zuerst ist es unumgänglich, die Verantwortlichen von ihren Positionen zu entfernen. Eine konsequente und legale Konzernführung ist die adäquate Antwort auf einen Fauxpas im Ausmaß der VW-Affäre", betont Aden gegenüber pressetext.
Der VW-Skandal war im Sommer 2005 ins Rollen gekommen. In dem anhängigen Gerichtsverfahren wurde nun bestätigt, dass Volkert vom früheren Arbeitsdirektor Peter Hartz Schmiergeldzahlungen über zwei Mio. Euro erhalten und Lustreisen auf Firmenkosten getätigt habe. "Der Angeklagte wusste, dass er die Zahlungen nur deshalb erhielt, weil er Betriebsratsvorsitzender war", begründet die Vorsitzende Richterin Gerstin Dreyer das Urteil. Volkert betonte in seiner Argumentation, dass er die Zahlungen erhalten habe, weil er mit seiner Arbeit als Betriebsratschef wichtige und wertschöpfende Aufgaben im Interesse des Unternehmens erfüllt habe. Hartz wurde vor gut einem Jahr zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 576.000 Euro verurteilt. (pte)