Vorerst kein Datenschutzgesetz für Basel-Land

02.03.1979

LIESTAL (sg) - Auf dem Verordnungswege soll im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau der Computerkapazitäten im kantonalen Verwaltungs-Rechenzentrum Liestal vorerst der Datenschutz in Basel-Land geregelt werden. Diesen Beschluß faßte die Landratskommission, die einen Vorschlag zur Neuorganisation des Rechenzentrumsbetriebes ausarbeiten soll.

Ein Datenschutzgesetz auf kantonaler Ebene steht also vorerst nicht zur Diskussion. Vor weiteren Entscheidungen möchte man in Liestal zunächst feststellen, inwieweit ein Bundes-Datenschutzgesetz in Frage kommt. Eine Entscheidung wird frühestens in zwei Jahren möglich sein. Bis dahin sollen Verordnungen dem Bürger den Schutz seiner Daten vor Mißbrauch garantieren. Auch soll es dem Bürger gestattet werden, Einsicht in die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten.