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Verteidigungsministerium gewinnt Domain-Streit

12.09.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die 7. Zivilkammer des Landgerichts Hannover hat einer Klage des Deutschen Verteidigungsministeriums stattgegeben, wonach die Behörde den Rechtsanspruch auf die Domain "www.verteidigungsministerium.de" erhält. Das Ministerium hatte Anfang des Jahres den Prozess gegen einen Lehrling aus Lehrte angestrebt, der die Internet-Adresse für sich beanspruchte. Auf der Homepage veröffentlichte der Beklagte Informationen zur Wehrdienstverweigerung und zum Zivildienst. Das Ministerium begründete seinen Anspruch unter anderem damit, dass es die Domain für die Nachwuchswerbung von Jugendlichen benötigt und durch den derzeitigen Inhaber behindert werde. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, hat der Betreiber der Website zum Thema "Wie verweigere ich den Wehrdienst" bereits eine neue Adresse eingerichtet. Die Informationen können nun unter www.verweigerungsministerium.de

abgerufen werden.