Hohes Risiko im Jahr 2000

Versicherungen wollen nicht jeden Schaden ersetzen

29.05.1998

Wie ein Kongreß der Kölnischen Rückversicherungs AG zum Thema Jahr 2000 zeigte, ist ein durch mangelhafte Datumsumstellung verursachter DV-Ausfall nicht prinzipiell versichert. Zunächst müßten die Umstände jedes Einzelfalls analysiert werden.

Laut Wilfried Schnabel, Direktor der Kölner Rück, stehen Versicherer nur bei Gefahren in der Ersatzpflicht, die wie Feuer oder Diebstahl nicht vorhersehbar sind. Risiken einer unzureichenden Prüfung der Systeme auf Datumsprobleme seien allerdings vorhersehbar. Sie unterlägen der Verantwortung des Anwenders. Dieser habe die Pflicht, sich rechtzeitig gegen einen Computercrash zu wappnen. Die Versicherungswirtschaft wolle nicht für Versäumnisse ihrer Kunden aufkommen, die auf rechtzeitige Vorsorge verzichtet haben.

Diese Verweigerungshaltung rief einige Kritik hervor. Denn die möglichen Auswirkungen fehlerhafter Embedded Systems lassen sich nicht nach dem Prinzip der Vorhersehbarkeit beurteilen, derzufolge man sich nur gegen das Zufällige versichern kann.

Wie die Kölner Rück durch eine Umfrage bei Unternehmen aus verschiedenen Branchen erfuhr, liegt in solchen mit möglicherweise fehlerhaften Chips bestückten Anlagen (Kühl-, Heizungs-, Überwachungssysteme etc.) ein großes Gefahrenpotential. Fällt hier die DV aus, kann das zu Schäden führen, die nicht unbedingt vorhersehbar sind, so daß die Versicherer doch für sie aufkommen müßten.

Letztere sind also gut beraten, sich selbst mit dem Problem 2000 zu beschäftigen, ihre Kunden zu informieren und jeweils über den Vertragsinhalt Klarheit herzustellen. Zwar gebe es für beide Seiten keinen Anlaß zu Panik, aber doch einige strittige Punkte. Allerdings existierten bisher keine Präzedenzfälle, auf die sich die Rechtsprechung beziehen könnte. Schnabel: "Die Rechtsprechung ist immer retrospektiv.