"SMS-Flat"

Verbraucherzentrale klagt gegen irreführende Flatrate-Werbung

05.09.2012
Oftmals erfüllen als Flatrate beworbene Tarife beim Blick ins Kleingedruckte nicht die in sie gesteckten Erwartungen, wie die Verbraucherzentrale NRW feststellte. Sie ist deshalb wegen irreführender Werbung vor dem Landgericht Koblenz gegen mehrere Anbieter vorgegangen.
Foto: Fotolia, Aamon

Das LG Koblenz hat der Klage (Az.: HK O 100/12) stattgegeben und dem Anbieter 1&1 Mail & Media GmbH (web.de) untersagt, mit dem Mobilfunktarif "SMS-Flat" zu werben. Denn bei ihm ist es mit einer Monatspauschale nicht getan, sie umfasste nur die ersten 1.000 SMS im Monat. Jede weitere Kurznachricht sollte der Nutzer zusätzlich bezahlen. Auch die Vodafone-Marke o.tel.o begrenzte ihr als "Festnetz-Flat" beworbenes Produkt auf 1.500 Minuten, jede weitere Minute darüber hinaus sollte extra kosten. Nach Einschalten der Verbraucherschützer hat o.tel.o den Tarif in eine echte Flatrate ohne Begrenzung umgewandelt.

Bei der Medion AG, die das Angebot Aldi Talk des gleichnamigen Discounters verwaltet, hat die Verbraucherzentrale NRW ebenfalls irreführende Werbung festgestellt. Deren Tarifbezeichnung All-In Flat 2000 und die Werbeaussage "Die Flatrate in alle Netze" gaukeln mehr vor als sie enthalten. Denn der monatliche Pauschalbetrag umfasst nicht alle Gespräche in jedes Netz. Der Anbieter hat nachgebessert und gelobt, in Zukunft auf diese Aussagen zu verzichten.

powered by AreaMobile