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Verbraucherschützer klagen gegen Musikindustrie

07.01.2004

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die belgische Verbraucherschutzorganisation Test-Aankoop hat Klagen gegen Universal Music Group Inc., EMI Group PLC, Bertelsmann Music Group (BMG) Inc. und Sony Entertainment Inc. eingereicht. Sie werfen den Musikkonzernen vor, mit den verwendeten Kopierschutzmechanismen die Rechte der Kunden drastisch zu beschneiden. So liessen sich viele CDs nicht in Auto-Hifi-Anlagen oder auf CD-ROM-Laufwerken in Computern abspielen. Es sei jedoch das gute Recht der Verbraucher, eine private Kopie der gekauften Medien anzufertigen, so die Auffassung der Verbraucherschützer. Daher müsse die Musikindustrie auf die Kopierschutzmaßnahmen verzichten oder den geschädigten Kunden Schadenersatz zahlen, fordern die

Test-Aankoop-Verantwortlichen. Nach eigenen Angaben hätten sich bereits mehrere Hundert Kunden über die Praktiken der Konzerne beschwert. Man wolle mit der Klage einen europäischen Präzedenzfall schaffen, erläutert Mechels Ivo, Sprecher der Verbraucherschutzorganisation. Experten räumen dem Vorstoss allerdings nur wenig Chancen ein. Laut einer EU-Richtlinie, die seit dem Oktober 2003 auch im deutschen Gesetzbuch umgesetzt ist, dürfen die Musik-Labels ihre Urheberrechte mit Hilfe von technischen Hilfsmitteln sichern. (ba)