Usedsoft punktet gegen Microsoft

28.06.2007
Die Staatsanwälte in München haben ihre Ermittlungen gegen den Händler von Gebrauchtlizenzen eingestellt - zum Missfallen Microsofts.

"Microsoft ist erneut mit dem Versuch gescheitert, den Handel mit Gebrauchtsoftware zu kriminalisieren", feiern die Usedsoft-Verantwortlichen die Entscheidung (Az: 14 Zs 3531/2006) der Generalstaatsanwaltschaft. Damit sieht sich der Lizenzhändler in seinem Geschäftsmodell bestätigt.

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Der Streit zwischen Microsoft und Usedsoft schwelt bereits seit Jahren. Dabei dreht es sich in erster Linie um den Handel mit Volumenlizenzen. Während die Microsoft-Verantwortlichen darauf beharren, diese Lizenzpakete dürften nur komplett und mit dem Einverständnis des Herstellers weiterveräußert werden, hält Usedsoft derartige Einschränkungsklauseln für unwirksam.

Im Herbst vergangenen Jahres eskalierte die Situation: Microsoft strengte ein Strafverfahren gegen den Lizenzhändler an. Der Vorwurf: Softwarepiraterie und Verbreitung von Raubkopien. Es kam zu Hausdurchsuchungen und zur Beschlagnahme von Akten. Im Oktober vergangenen Jahres wurde das Verfahren allerdings eingestellt. Das wollte Microsoft offenbar so nicht hinnehmen und legte Berufung ein, allerdings ohne Erfolg wie die jüngste Entscheidung zeigt. Es seien keine Unregelmäßigkeiten festzustellen, zitiert Usedsoft aus der Begründung der Justiz. Zudem stelle das hauseigene Warenwirtschaftssystem sicher, dass nur zuvor auch erworbene Lizenzen weiter veräußert würden.

Lizenzen, keine Raubkopien

Damit sei der wiederholt erhobene Vorwurf, der Handel mit Gebrauchtsoftware sei gleichbedeutend mit der Verbreitung von Raubkopien, endgültig widerlegt, freut sich Usedsoft. Microsoft bestätigte grundsätzlich, dass das Strafverfahren abgeschlossen ist. Allerdings behalte sich der Konzern vor, zivilrechtlich gegen Usedsoft vorzugehen. Anhaltspunkte gebe es genug. So ermittelt Microsoft zufolge derzeit die Staatsanwaltschaft gegen die Veltins Brauerei wegen angeblicher Nutzung von Raubkopien. Diese seien im vergangenen Jahr bei Usedsoft gefunden worden. Wie die Raubkopien in die Hände des Münchner Händlers gelangt seien und ob die Software weiter verkauft werden sollte, müssten die Ermittler noch klären. Bei Veltins weiß man nichts von staatsanwaltlichen Ermittlungen. Laut Unternehmenssprecher Ulrich Biene hat die Brauerei Altsoftware im Wert von 1470 Euro regelkonform an Usedsoft verkauft. Dabei seien nur Original-CDs und -Disketten übergeben worden. Ob bei dem Lizenzhändler dann noch andere Datenträger in der Veltins-Kiste gelandet sind, könne er nicht sagen: "Wir sind mehr als gelassen."

Auch Usedsoft-Geschäftsführer Peter Schneider zeigt sich entspannt: "Nun ist die Ankündigung von Microsoft, gegen die Käufer von Gebrauchtsoftware strafrechlich vorzugehen, eindeutig als bloße Einschüchterungstaktik entlarvt. Der Verkauf und Kauf bereits verwendeter Software ist absolut legal." (ba)