Addamax hat gegen Hersteller Klage eingereicht

US-Softwarehaus: OSF ist ein illegales Kartell

03.05.1991

MÜNCHEN (CW) - Der Open Software Foundation (OSF) sowie ihren Mitgliedern Hewlett-Packard (HP) und Digital Equipment (DEO droht ein Gerichtsverfahren wegen Verstoßes gegen US-amerikanisches Wettbewerbsrecht. Einer Meldung zufolge hat die Addamax Corp. beim US-Distriktgericht in Boston eine Klage gegen die OSF und ihre beiden Sponsoren eingereicht.

Der Anbieter von Sicherheitssoftware mit Sitz in Champaign/ Illinois wirft der Foundation vor, sie würde ihren Mitgliedern Wettbewerbsvorteile verschaffen, indem sie Softwarestandards "diktiere", die für deren Technologien und Strategien günstig seien. Anklage erhob Addamax auch gegen HP und DEC; beide Hersteller konnten sich bei OSF-Ausschreibungen beispielsweise für die Distributed Computing Environment (DCE) mit ihren Produkten durchsetzen.

Addamax-Boß Peter Alberg hatte bereits im Frühjahr 1990 das Wort ergriffen, als eine Gruppe von Software-Anbietern der OSF vorwarf, den unabhängigen Softwaremarkt zu blockieren, indem sie gegen geringes Entgelt erworbenen Sourcecode unter Marktwert weiterveräußere.

Aus den Reihen des OSF-MAnagements wurde damals der Verdacht geäußert, die betreffenden Software-Unternehmen wollten sich lediglich dafür revanchieren, daß sie mit ihren Produkten bei den "Requests for Technology" der OSF keinen Erfolg hatten (siehe dazu CW Nr. 14 vom 6. April 1990, Seite 1).

Anfang 1991 mutmaßte die Branche, daß die US-amerikanische Antitrust-Behörde Federal Trade Commission gegen die Herstellervereinigung ermittle wegen unlauterer Methoden bei der Auswahl von Softwaretechniken. Unter anderem tauchte die Frage auf, ob sich die Strategie der Open Software Foundation, ihre Lösungen aus den Angeboten verschiedener Hersteller zusammenzustellen, mit den Bestimmungen des Kartellrechts vereinbaren lasse (vergleiche CW Nr. 5 vom 1. Februar 1991, Seite 1).

Laut vwd-Meldung bezeichnete die Addamax Corp. jetzt die OSF und deren Vollmitglieder (Sponsors) als ein "illegales Kartell" und unterstellte ihnen Preisabspachen beim Vertrieb von Softwaretechnologien. Weder von der Klägerin noch von den Beklagten war bis Redaktionsschluß eine Stellungnahme zu bekommen.