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US-Site halten sich nicht an Online-Jugendschutz

20.04.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - In den USA feiert man den ersten Geburtstag des Gesetzes zum Schutz der Online-Privatsphäre von Kindern. Die amerikanische Handelsaufsicht Federal Trade Commission (FTC) nimmt den Jahrestag zum Anlass, drei Unternehmen zu bestrafen, die gegen den "Children´s Online Privacy Protection Act (COPPA) verstoßen haben.

Laut COPPA müssen Sites, die Informationen von Kindern einholen, zunächst die Zustimmung der Eltern einholen - per Telefon, Mail oder Fax. Die Unternehmen, die dies nachweislich unterließen, müssen nun 100.000 Dollar bezahlen und alle Informationen löschen, die sie seit Inkrafttreten des Gesetzes am 21. April 2000 sammelten. Bei den Übeltätern handelt es sich US-Berichten zufolge um die Betreiber von Girlslife.com, Nolan Quan, Herausgeber der Bigmailbox.com sowie um den Dienst Looksmart, der Insidetheweb.com betreibt. Das Center for Media Education fand in einer Marktuntersuchung indes heraus, dass viele Sites in Sachen Kinderschutz noch Unzulänglichkeiten aufweisen. Genehmigungen von Eltern würden nur selten eingeholt, außerdem fehle oft der Link an prominenter

Stelle auf die COPPA-Richtlinien. Auch in Foren oder per E-Mail würden außerdem weiterhin fleißig Informationen gesammelt.