Web

US-Gericht untersagt Internet-Übertragung der McVeigh-Exekution

20.04.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ein US-Bundesrichter hat der Internet-Firma Entertainment Network untersagt, die Hinrichtung des Attentäters Timothy McVeigh auf ihrer Website live zu übertragen. Das Unternehmen beabsichtigt, die Live-Übertragung der Exekution des Massenmörders, der 1995 ein Bundesgebäude in Oklahoma City durch eine Bombe zerstörte, US-Bürgern ab 18 Jahren zu einer Gebühr von rund zwei Dollar zugänglich zu machen (Computerwoche online berichtete). Der Richter John Tinder bezeichnet das Vorhaben als unerhört. Außerdem entspreche die geplante Übertragung nicht dem Grundgesetz. Entertainment Network will jetzt gegen das Urteil Berufung einlegen.

Damit dürfte auch das Vorhaben des Düsseldorfer Unternehmers Harald Thoma, Sohn des ehemaligen RTL-Chefs Helmut Thoma, die Hinrichtung in Deutschland live im Netz zu übertragen, auf wackligen Beinen stehen. Thoma behauptet, dass es seiner Firma Absolutfilm nicht um Sensationshascherei gehe. Vielmehr müsse man den Leuten doch zeigen, wie grausam die Todesstrafe ist. Um ihr Aufklärungswerk im Sinne der Menschlichkeit vollenden zu können, befindet sich Absolutfilm derzeit in Gesprächen mit den Amerikanern.