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US-Gericht entscheidet zugunsten von Fremd-Pop-ups

09.09.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Bezirksrichter Gerald Bruce Lee aus Alexandria im US-Bundesstaat Virginia hat Ende vergangener Woche ein Urteil von möglicherweise großer Tragweite gesprochen: Er entschied, dass von Fremdfirmen eingespielte Werbe-Pop-ups, die Inhalte einer Website überdecken, zulässig sind. In dem konkreten Fall hatte die Umzugsfirma U-Haul International Inc. gegen die New Yorker Firma WhenU.com geklagt, die sich auf solche Einspielungen spezialisiert hat. WhenU bietet wie sein bekannteres Pendant kostenlose Software wie Screensaver oder Mediaplayer an, die zusätzlich mit im Verborgenen aktiver "Spyware" das Surfverhalten ihres Nutzers verfolgt und darauf basierend Werbung einblendet.

Im Falle U-Haul kann es da ohne weiteres passieren, das beim Besuch der Seite Werbung eines Wettbewerbers erscheint. Richter Lee befand dazu, dass hierbei nicht U-Hauls Warenzeichen oder urheberrechtlich geschütztes Material benutzt werde. Außerdem nähmen Benutzer der WhenU-Software die Fremdwerbung billigend in Kauf. "Letzten Endes ist der Computernutzer selbst, der kontrolliert wie Fenster auf dem Desktop angezeigt werden", schrieb Lee. Sollte sich seine Rechtssprechung durchsetzen, wäre dies ein herber Rückschlag für Site-Betreiber, die die Kontrolle darüber behalten wollen, welche Werbung Surfer auf ihren Seiten zu Gesicht bekommen. (tc)