440 000-Dollar-Cocom-Geldstrafe für schwedische Firma

US-Embargo verletzt: Asea muß zahlen

06.06.1986

WASHINGTON (CW) - Wegen Verstoßes gegen die amerikanischen Embargobestimmungen soll der schwedische Industriekonzern Asea AB eine Geldstrafe von 440 000 Dollar bezahlen. Das US-Handelsministerium beschuldigt das Unternehmen, den illegalen Technologietransfer von in den USA hergestellten Computern in Ostblockländer erlaubt zu haben. Weitere Maßnahmen gegen zukünftige Asea-Aktivitäten auf dem Gebiet der Hochtechnologie in den USA soll es jedoch nicht geben. Ein Sprecher des Ministeriums sagte hierzu, das Unternehmen habe die USA bei der Untersuchung des Vorfalls unterstützt und wolle die amerikanischen Ausfuhrbeschränkungen für Ostblockländer künftig strenger befolgen.

Der schwedische Konzern ist nicht das erste ausländische Unternehmen, das wegen der Verletzung der Cocom-Richtlinien von den Amerikanern zur Kasse gebeten wird. 1984 belegte das Ministerium die Münchner Digital Equipment GmbH (DEC) mit einem Bußgeld von 1,5 Millionen Dollar, weil sie die Lieferung von Computern an die Sowjetunion gestattet haben soll.