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US-Börsen warnen SGI und Cray vor Delisting

17.05.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die New York Stock Exchange hat den Hardware-Hersteller SGI vor einem Verstoß gegen die Listing-Regeln gewarnt. Demnach muss der Schlusskurs eines notierten Unternehmens im Durchschnitt der letzten 30 Tage mindestens einen Dollar pro Aktie betragen. Die SGI-Aktie schloss am Montag mit einem Wert von 75 Cent. Das Papier war im April unter die Schwelle von einem Dollar gerutscht. SGI will mit der New Yorker Börse einen Weg finden, um die Anforderungen zu erfüllen. Dies schließt auch einen so genannten Reverse Stock Split mit ein, bei dem Aktien zusammengelegt werden, um zumindest optisch einen höheren Kurs vorweisen zu können.

Auch der Supercomputerbauer Cray hat Ärger mit der Börse, in diesem Fall aber mit der Nasdaq. Das Unternehmen ist immer noch auf der Suche nach Wirtschaftsprüfern, seit Deloitte & Touche das Mandat nicht verlängert haben. In einem Finanzbericht, den Cray bei der Börse eingereicht hatte, fehlt ein Kommentar der Wirtschaftsprüfer. Das Unternehmen hat eine Anhörung beantragt, um das Delisting abzuwenden. (ajf)