Urteil des Stuttgarter Landesarbeitsgerichts Unbefugter Zugriff auf Daten rechtfertigt fristlose Kuendigung

13.01.1995

BONN/STUTTGART (CW) - Mit einer fristlosen Kuendigung muessen kuenftig Arbeitnehmer rechnen, die auf Dateien zugreifen, die nicht fuer sie bestimmt sind. Dies meldet der Informationsdienst "Der EDV-Berater" und beruft sich dabei auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Stuttgart (AZ: 7 SA 86/92).

Nach Ansicht des Gerichts war dem Arbeitgeber eine Fortsetzung des Arbeitsverhaeltnisses bis zum Ablauf der normalen Kuendigungsfrist nicht mehr zuzumuten, da sich die Vertragsverletzung im Vertrauensbereich ereignete, so der Informationsdienst.

Im aktuellen Fall hatte die Angestellte eines Hausverwaltungsunternehmens unbefugt und nachweisbar etwa 1600 Dateieintragungen geloescht, was zu einem Schaden von 10000 Mark fuehrte. Im Rahmen ihrer Taetigkeit durfte die Beschaeftigte nur gespeicherte Daten aufrufen, ueberschreiben, speichern und ausdrucken, zum Kopieren oder Loeschen war sie nicht befugt.