Unternehmen contra Bildung

22.02.1985

Akzeptanzprobleme besonderer Art quälen die hessischen Arbeitgeber. Sie wollen nur bei beruflicher, nicht bei politischer Weiterbildung Lohn und Gehalt fortzahlen. Für verfassungswidrig erklärten sie deshalb den ab 1. Januar 1985 gesetzlich geregelten Anspruch auf Bildungsurlaub. Die Vereinigung der hessischen Unternehmensverbände teilte mit, sie werde Verfassungsbeschwerde einlegen. Das Gesetz, das jedem hessischen Arbeitnehmer fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub einräumt, verstoße gegen den im Grundgesetz festgelegten Gleichheitsgrundsatz. Es bürde ausschließlich den Unternehmen die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen auf.

Hören Mitarbeiter von Weiterbildung, werden sie erstaunlich schnell müde. Bei Bemühungen wie in Hessen - Tendenz bundesweit - ist die nicht verwunderlich. Ausschließlich problemorientiertes Vorgehen wirft zum einen bedenkliches Licht auf die "Unternehmensphilosophie". Zum anderen weisen sie aus, die Bedeutung der Weiterbildung nur halb zu verstehen. Denn der Arbeitnehmer ist nicht mehr in die Hälften Arbeitskraft und Bürger zu dividieren. Demokratische Werte können und dürfen - gerade auch im unternehmerischen Interesse - nicht an dem Unternehmenseingang abgegeben werden.