Qualitätsgeprüfte Software erhält Gütesiegel:

TÜV-Ratgeber für Software-Entwickler

30.06.1989

MÜNCHEN (CW) - Gütesiegel sollen die Software-Qualität steigern: Die bayerische Dependance des Technischen Überwachungsvereins e.V. (TÜV) gibt einen Ratgeber heraus, in dem beschrieben wird, unter welchen Bedingungen ein solches Gütezeichen zu erhalten ist.

Grundlage des Ratgebers ist die DIN-Norm V.66285, deren Einhaltung der TÜV im Auftrag der Gütegemeinschaft Software e.V. überwacht. Robert Lindermeier, EDV-Fachmann der Software-Prüfstelle des TÜV Bayern weist darauf hin, daß hierbei die technische Leistungsfähigkeit nur ein Kriterium sei. Hinzu kämen die Toleranz der Programme gegenüber Bedienungsfehlern, der Schutz vor Datenverlust und Abstürzen sowie die Verständlichkeit und Korrektheit von Handbuch und Leistungsbeschreibung.

Darüber hinaus betont Lindermeier, daß Hersteller durch die TÜV-Prüfung Reklamationen und Wartungsaufwand vorbeugen könnten. Auf der anderen Seite wären die Kunden auf Grund der TÜV-Richtlinien in der Lage, ihre Software-Anforderungen genauer zu formulieren. Bisher ist das Gütesiegel jedoch erst an 50 Software-Produkte vergeben worden. Der Ratgeber ist für knapp 60 Mark beim TÜV Bayern zu beziehen.

Informationen: TÜV Bayern,

Westendstraße 199, 8000 München 21,

Telefon: 0 89/57 91 16 13