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TKG-Novelle 2003: RegTP will schneller durchgreifen können

02.05.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) strebt bei der anstehenden Neuauflage des Telekommunikationsgesetzes (TKG) unter anderem eine schnellere Umsetzung ihrer Entscheidungen an. So soll künftig bei Gerichtsverfahren zu Entscheidungen der RegTP nur noch eine Berufungsmöglichkeit zugelassen werden, schreibt die "Financial Times Deutschland" unter Berufung auf einen ihr vorliegenden Referentenentwurf. Zusätzlich sei geplant, bei Verfahrensverzögerungen - etwa durch das Beharren auf Geschäftsgeheimnissen - spezielle Fachkammern der Verwaltungsgerichte einzuschalten. Diese sollen dann über entsprechende Fragen rasch entscheiden.

Die von der EU-Kommission geforderte TKG-Novelle soll planmäßig bis zum 31. Oktober umgesetzt werden. Nachdem das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) den ursprünglich für Ende März geplanten Referentenentwurf für das neue TKG auf unbestimmte Zeit verschoben hat, rechnen Marktexperten jedoch damit, dass die Richtlinien möglicherweise nicht einmal mehr in diesem Jahr umgesetzt werden. Die EU fordert hingegen eine rechtlich zwingende Umsetzung bis zum 25. Juli.

Bei einer verspäteten Umsetzung droht der Bundesregierung im schlimmsten Fall eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof mit entsprechenden Schadensersatzansprüchen für die von den Verzögerungen betroffenen Unternehmen. (mb)