EDI-ANWENDUNGEN

Theorie und Praxis klaffen bei EDI-Anwendungen auseinander

23.07.1993

Seit der Einführung von EDI und insbesondere Edifact in die geschäftlichen Informationsabläufe prognostizieren Marktforscher der Verbreitung des elektronischen Austausches von Handelsdaten enorme Zuwachsraten. Von 30 bis 40 Prozent Wachstum pro Jahr ist dabei die Rede. Die Praxis sieht bisher jedoch anders aus. Ursachen für die teilweise schleppende EDI-Entwicklung skizzieren Thorsten Georg* und Markus Deutsch*.

Allgemein geht man davon aus, dass rund 120 bis 130 Nachrichtentypen ausreichen, um das weltweit vorgesehene Spektrum an EDI-Vorgängen abwickeln zu können. Aufgrund der benötigten Allgemeingültigkeit der Norm für alle Branchen zieht sich der Normierungsprozess jedoch in die Länge. Zur Zeit sind 34 Edifact- Nachrichtentypen (Stand August 1991) verfügbar; Ende 1990 waren es sieben. Alle ratifizierten Nachrichtentypen werden in eine europäische Norm (EN) überführt, so dass diese von jeder nationalen Normungsorganisation der EG- und EFTA-Staaten übernommen werden kann. Ziel müsste es sein, ein regelmässig aktualisiertes Verzeichnis beziehungsweise eine Datenbank bestehender Nachrichten und laufender Nachrichtenentwicklungen für potentielle Anwender zu initiieren und zu pflegen.

In diesem Zusammenhang ist weiter anzumerken, dass ein Unternehmen mit wenigen Nachrichtentypen einen Grossteil seiner administrativen Geschäftsabwicklung elektronisch vornehmen kann. Für diesen Teil der Geschäftsaktivitäten stehen stabile Nachrichtentypen zur Verfügung. Es ist aber zu erwarten, dass in Zukunft darüber hinaus alle notwendigen Nachrichten in ausreichender Zahl vorhanden sein werden, da entsprechende Anträge dem DIN in grosser Zahl vorliegen.

Die Kritik einiger Anwendervereinigungen, dass Edifact-Nachrichten zu komplex seien, das heisst zu lang, zu umfangreich und zu übertragungsintensiv, hatte zur Folge, dass aus den Edifact- Nachrichten branchenspezifische Subsets entwickelt wurden.

Diese Entwicklung hat die EG zur Steigerung der allgemeinen Edifact-Akzeptanz anfänglich durch das Tedis-Programm protegiert. Anfangs nur als Zwischenschritt vom Branchenstandard zu Edifact gedacht, beginnen sich die exakt definierten Untermengen von Edifact in der Praxis zu etablieren. Darüber hinaus wurden die Subsets in zunehmendem Masse zum Betätigungsfeld programmtechnischen Experimentierens, mit der Folge, dass Nachrichtentypen im Status 2 wieder annulliert werden. Hierdurch wurden wiederum die Anwender verunsichert.

Die Idee eines Weltstandards darf nicht durch die Subset-Bildung unterlaufen werden. Dies hat auch das Edifact-Board erkannt, das aufgrund dessen die Bewilligung zusätzlicher Subsets zunehmend restriktiver handhabt. Im Augenblick sind in Deutschland lediglich vier Subsets offiziell vom DIN anerkannt.

Aber auch die Edifact-Norm selbst gibt Antwort auf die Subsets. Dem Vorwurf nämlich, dass Edifact-Nachrichtentypen zu allgemein und daher zu voluminös seien, kann mit dem Fakt begegnet werden, dass die Edifact-Syntax zulässt, jeweils nur die benötigten Datenblöcke zu übertragen. Ausserdem können aus jedem Segment die nicht gebrauchten optionalen Datenelemente weggelassen werden. In aller Regel entsteht hierdurch eine schlanke Datenstruktur, die erfahrungsgemäss nicht länger ist als die Subsets. Gleichwohl ist insgesamt zu konstatieren, dass in den nächsten Jahren mehrere Standards parallel fortbestehen werden, wobei insbesondere Odette, Swift, Iata und Edifact zu nennen sind.

Problematisch ist, dass gegenwärtig eine Standardinterpretation als Basis einer konkreten Implementierung fehlt. Die Edifact-Norm beschreibt zwar hinreichend die formal-syntaktischen Aspekte eines Nachrichtentyps, jedoch nicht seine konkrete Benutzung respektive seine Semantik, das heisst die inhaltlich gleiche Interpretation der Nachricht sowohl durch Anwender als auch Empfänger.

Ohne eine weiterführende Standardisierung setzt die Nutzung der Edifact-Nachrichten arbeitsaufwendige bilaterale Vereinbarungen bezüglich der konkreten Anwendung einzelner Segmente, Datenelemente und Codes voraus, die innerhalb des Edifact-Rahmens zu Einzelfall-Lösungen führen.

Aus diesem Grund unternehmen Branchenverbände und DIN Anstrengungen zur Entwicklung von Conventions, die eine konkrete Nutzungsinterpretation der einzelnen Bausteine einer Nachricht sicherstellen. Hiermit soll eine brauchbare Arbeitsgrundlage für die Implementierung der Anwendungen geschaffen werden, deren Einhaltung weitere bilaterale Absprachen erübrigt.

Ein erster Schritt wurde jetzt von der Arbeitsgruppe NBÜ 3.11 des DIN getan. Sie hat einen "Implementation Guide" erstellt, der erstmals eindeutige Aussagen über die Verwendung einzelner Segmente, Elemente und Codes trifft. Leider liegt dieses Dokument nur für die Nachricht "Invoic 91.1" vor und wird auch in Kürze wegen des enormen Aufwandes nicht ergänzt werden. Beschreibungen verschiedener Subsets sind dagegen zwar teilweise sehr ausführlich, stimmen aber untereinander nicht immer überein.

Gerade kleine und mittlere Unternehmen werden erfahrungsgemäss aufgrund externen Marktdrucks mit EDI und Edifact konfrontiert, nämlich in dem Fall, dass EDI unabdingbare Voraussetzung für die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung ist. In dieser Situation zeigt sich in der Regel, dass ein erhebliches Informationsdefizit bei den Firmen existiert. Den potentiellen Anwendern müssen folglich gezielte Informationsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Zu denken wäre hier an Modelle der Kooperation, der technischen Unterstützung und spezieller neutraler Beratung.

Existierende oder entstehende sektorale und regionale Förderinstitutionen wie Informationstechnikzentren, Beratungszentren der Handelskammern und Verbände etc. müssen in die Lage versetzt werden, eine zusätzliche, in das Gesamtangebot integrierte EDI-Beratung, mit Leitfaden zur Implemetierung, Schulung und Unterstützung zu leisten. Derartige Institutionen haben den Vorteil der Nähe und der bereits etablierten Kontakte zur Zielgruppe. Die im Juni gegründete Deutsche EDI Gesellschaft (Dedig) soll einen Teil dieser Aufgabe übernehmen. Zudem steigt die Zahl der seriösen EDI-Berater stetig an, so dass zu hoffen bleibt, EDI-Know-how in Zukunft günstiger, schneller und unkomplizierter zu erhalten.

Rechtsunsicherheiten im Bereich der elektronischen Geschäftsnachrichten ergeben sich insbesondere dadurch, dass bei EDI und Edifact Papierdokumente, deren Bedeutung im Rechtswesen auf einer langen Tradition beruht, durch elektronische Nachrichten substituiert werden und hierdurch weitgehend Neuland betreten wird. Fragestellungen der rechtsgültigen Unterschrift, allgemeiner Bedingungen für Vertragsabschlüsse, Gesetzes- und Zuständigkeitskonflikte sowie der Verantwortung und Haftung sind weder länderspezifisch noch europaweit gelöst beziehungsweise koordiniert. Diese Problematik ist ein Grund für die bisher mangelnde Benutzerakzeptanz von EDI und Edifact. Es fehlen allgemeine Gesetze und Normen, die das verwendete Übertragungsmedium, zulässige Codierungsmethoden, Funktionen der Anwenderprogramme etc. regeln.

Wenn der standardisierte elektronische Datenaustausch weltweit verwirklicht werden soll, bedarf es einer Novellierung der Rechtsordnungen. Eine internationale Koordinierung erscheint zwingend notwendig. Die Schaffung von länderspezifischen juristischen Voraussetzungen ist für den weltweit standardisierten Datenaustausch eine Contradictio in adjecto.

In Deutschland wird in einem Pilotprojekt zur Zeit die elektronische Unterschrift im Rahmen des DFÜ-Mahnverfahrens getestet. Hierzu hat der Gesetzgeber den Paragraphen 690, Absatz 3 ZPO novelliert, so dass Mahnbescheide auf elektronischem Weg ausgetauscht werden können. In Anlehnung an die Gesetzesänderung kann auf eine handschriftliche Unterzeichnung verzichtet werden, wenn in anderer Weise gewährleistet ist, dass der Antrag nicht ohne dem Willen des Antragstellers übermittelt wird.

Welche technischen Standards und Anforderungen im einzelnen erforderlich sind, um im DFÜ-Antragsverfahren die Kennungstiefe der eigenhändigen Unterschrift zu ersetzen, hat der Gesetzgeber bewusst offengelassen. Das Arbeitsgericht Stuttgart hat sich für die elektronische Unterschrift mit Hilfe einer Chip-Karte entschieden. Nach einem erfolgreichen Abschluss des Versuchsbetriebs kann davon ausgegangen werden, dass sich die elektronische Unterschrift aufgrund der weitgehenden Sachverhaltskongruenz als rechtlich anerkanntes Signierverfahren einsetzen lässt.

Infolgedessen können verschlüsselte Edifact-Nachrichten ebenfalls Rechtsgültigkeit erlangen. Es bleibt zu hoffen, dass der schon jahrelang existierende Arbeitskreis des DIN bald ein entsprechendes Konzept für einen EDI-Rahmenvertrag veröffentlichen wird, so dass auch hier einheitliche rechtliche Grundlagen geschaffen werden können.

In diesem Zusammenhang sind insbesondere zwei Erweiterungen zu nennen, die in der Lage wären, die Akzeptanz von Edifact zu fördern, nämlich die Integration von Grafiken sowie ein interaktives EDI. Der erste Aspekt betrifft insbesondere Industrieunternehmen, die neben Geschäftsdaten zunehmend technologische Informationen, zum Beispiel CAD- oder CIM-Daten, austauschen wollen. Sie brauchen den schnellen und direkten Austausch von beispielsweise Stücklisten, Arbeitsplänen, Steuerdaten für CNC-Automaten etc. zwischen Geschäftspartnern.

Die Integration dieser Daten würde jedoch eine Darstellung beliebiger Bitmuster innerhalb einer Nachricht zulassen, die bis heute im allgemeinen lediglich aus druckbaren Zeichen besteht. Erschwerend kommt hinzu, dass nach dem Verschlüsseln Zeichen entstehen können, die mit den Trennzeichen der Edifact-Syntax übereinstimmen und infolgedessen die Interpretation der Nachricht verfälschen würden. In den Standardisierungsgremien werden im Augenblick zwei Vorschläge zur Einbindung von Grafikdaten diskutiert:

- beliebige Bitmuster inner halb einer Edifact-Nachricht zuzulassen sowie

- Verweise auf zusätzliche Grafikdaten an den entsprechenden Stellen der Nach richt zu ermöglichen.

Ferner verlangen Praktiker, dialog-orientierte Abläufe mit Hilfe der Edifact-Norm zu ermöglichen, beispielhaft für den Geschäftsverkehr im Rahmen von Buchungs- oder Reservierungssystemen. In diesem Zusammenhang werden desgleichen Anregungen für Erweiterungen der Edifact-Syntax in Richtung Datenbankabfragesprachen statuiert. Dies lässt vermuten, dass sich Edifact über die momentanen Bedürfnisse der produzierenden und handeltreibenden Unternehmen hinaus auch im Dienstleistungsbereich etablieren wird.

Trotz stetig zunehmender Aktivitäten im EDI-Bereich sind es doch oft nur die grössten Firmen, die sich ein solches Projekt leisten können. Sie starten oft eine Pilotphase mit einigen wenigen ausgewählten Partnern, was den Handlungsbedarf für die kleineren Lieferanten noch etwas hinausschiebt. Diese Phase ist allerdings schon in einigen Branchen (Automobil, Baustoff etc.) abgeschlossen. Hier steigt der Druck der grösseren Partner und veranlasst eine Verbreitung von EDI in alle Unternehmensgrössen hinein.

In der Tat vermag momentan fast niemand eine einigermassen exakte Kosten-Nutzen-Rechnung für den Einsatz von EDI aufzustellen. Dies gelingt maximal in einzelnen Teilbereichen wie den Porto-DFÜ- Kosten, den Anschaffungskosten oder ähnlichem. Welche Auswirkungen aber ein Einsatz beziehungsweise ein Nichteinsatz insgesamt haben kann, bleibt nahezu unberechenbar. Faktoren wie Lieferantenbewertungen aufgrund von EDI-Fähigkeit können solche Rechnungen sofort umkehren. Der genaue Zeitpunkt und das Mass des Aufwandes, mit dem eine Realisierung betrieben werden soll, bleiben Grössen, die von Entscheidungsträgern nahezu beliebig gesetzt werden können.

Etablierte Standards, die auf spezielle Branchen abgestimmt sind, haben teilweise eine enorme Verbreitung. Beispielhaft hierfür ist der Handel mit Sedas und die Automobilindustrie mit VDA. Diese Standards werden schon von einer Vielzahl von Firmen unterstützt, und eine Umstellung auf Edifact entbehrt jeder Notwendigkeit. Auch in anderen Branchen existieren verschiedene Standards wie Datanorm oder ANSI X.12. Die Firmen sind deshalb verunsichert, welcher Standard der richtige für ihr Unternehmen ist. Es zeichnet sich ab, dass Systeme, die Edifact unterstützen, auch offen für existierende Standards sein und gegebenenfalls verschiedene Ein- und Ausgänge bereitstellen müssen.

Erfreulicherweise tendieren aber gerade auch Handel und Automobilindustrie in Richtung Edifact. Der Handel tut dies mit einem Tedis-Projekt "Migration von Sedas in Eancom" (Subset von Edifact), die Automobilindustrie mit der Migration von Odette in Odefact (Subset von Edifact) und der Entwicklung von VDA- Nachrichten in Edifact-Syntax.

*Thorsten Georg ist Mitarbeiter des Lehrstuhls Wirtschaftsinformatik an der Philipps-Universität Marburg mit dem Forschungsschwerpunkt EDI und Edifact. Markus Deutsch ist Mitarbeiter der Unternehmensberatung Seeburger in Bretten.

Kasten

Die Gesellschaft für elektronischen Geschäftsverkehr (Gefeg) hat für das Edifact-Subset "Eancom" ein Softwarewerkzeug entwickelt, das die Implementierung dieser international abgestimmten Anwendung in der Konsumgüterwirtschaft ermöglicht. Dabei handelt es sich nicht nur um eine Datenbank für die DOS-Welt, sondern auch um ein Edifact-Implementierungs-Tool mit Funktionen wie Nachrichtentests und Anwendungsdokumentation.