Teleshopping in Deutschland

07.07.1995

Noch steht das von Quelle und dem Privatsender Pro Sieben gegruendete Gemeinschaftsunternehmen Hot Home Order Television GmbH & Co. KG

(H.O.T) auf formal duennem Boden. Die beiden, wenn man so will, Vorreiter des Teleshoppings in Deutschland wollen etwas anbieten, was derzeit (noch) nicht erlaubt ist: Den Versandhandel per Bildschirm rund um die Uhr. Sowohl nach dem geltenden Staatsvertrag als auch nach der EU-Fernsehrichtlinie darf ein Sender jedoch nur eine Stunde taeglich Teleshopping ausstrahlen.

Die H.O.T.-Gesellschafter draengen daher, wie andere potentielle Betreiber auch, die Bestimmungen zu aendern und Teleshopping medienrechtlich als "audiovisuellen Versandhauskatalog" zu behandeln (siehe auch Lexikothek).

Bis es soweit ist, soll H.O.T zunaechst probehalber den Betrieb im Rahmen des bayerischen Pilotprojekts "Digital TV" im Grossraum Muenchen aufnehmen. Fuer 1996 haben Pro Sieben und Quelle bereits die Verbreitung ihres Teleshopping-Kanals ueber den Satelliten Astra 1D angekuendigt - ein nach Rechtsexperten allerdings sehr mutiger Schritt. Dabei hofft Pro-Sieben-Geschaeftsfuehrer Georg Kofler auf jaehrliche Warenumsaetze zwischen 300 und 500 Millionen Mark .