Kritiker monieren "Verwässerungen" beim Poststrukturgesetz

Telekom: Mehr Einfluß für Bund und Länder

05.05.1989

BONN (cmd) - Die Reform der Bundespost an Haupt und Gliedern ist so gut wie unter Dach und Fach: Nachdem Bundestag und Bundesrat erhebliche Nachbesserungen am ursprünglichen Regierungsentwurf hatten durchsetzen können, nahm das Poststrukturgesetz mit den Stimmen der Regierungsparteien die parlamentarische Hürde. Am 12. Mai soll das Plazet des Bundesrats zum Reformwerk folgen, das dann am 1. Juli in Kraft treten könnte.

Die Nachbesserungen - die Kritiker bereits als "Verwässerung" des Reformwerks abqualifizieren - betreffen vor allem die erweiterten Mitwirkungsrechte des Bundestags und der Länder bei dem zukünftig für den Fernmeldebereich zuständigen Unternehmen Deutsche Bundespost Telekom. Ein 22köpfiger "Infrastrukturrat" aus je elf Vertretern des Bundestags und der Länderkammer wirkt demnach bei Entscheidungen des Bundesministers für Post und Telekommunikation, die von infrastruktureller Bedeutung sind und die wesentliche Belange der Länder tangieren, mit.

So beschließt der Infrastrukturrat über beabsichtigte Entscheidungen, des Ministers, wenn dieser die Genehmigung von Aufsichtsratsbeschlüssen über Leistungsentgelte in den Monopolbereichen versagt oder Widerspruch gegen Vorlagen des Vorstands über die wesentlichen Leistungsentgelte für Pflichtleistungen einlegt. Darüber hinaus soll das Gremium über Vorlagen des Ministers zu Rechtsverordnungen beschließen, soweit es sich um die Festlegung von Pflichtleistungen und von Vorschriften zum Datenschutz handelt.

Daneben sieht das Gesetz vor , daß der Infrastrukturrat auf Vorlage des Ministers Stellung nimmt zur Festlegung der mittel- und langfristigen Ziele für das Post- und Fernmeldewesen, und in den Fällen, in denen der Minister die Genehmigung der Wirtschaftspläne von Postdienst, Postbank und Telekom versagt.

Schließlich haben sich Bundestag und Bundesrat ein weiteres Kontrollrecht gesichert: Künftig muß der Postminister beiden Institutionen einmal in jeder Legislaturperiode einen "Bericht über die Entwicklung auf dem Gebiet des Postwesens und der Telekommunikation" vorlegen.

Ungeachtet dessen pries Bundespostminister Christian Schwarz- Schilling vor der Presse das Poststrukturgesetz als eine "Reform nach Maß und Mitte". Als deren entscheidende Eckpunkte nannte er die Trennungen der politisch-hoheitlichen von den betrieblichen und unternehmerischen Aufgaben; damit könnten im Unterschied zur heutigen Struktur auch die politischen und unternehmerischen Vorgaben offengelegt werden.

Ein weiterer Kernpunkt der Reform sei die Einrichtung von drei Unternehmen mit jeweils eigenen Managementstrukturen. Gleichwohl bleibe jedoch die Einheit der Bundespost voll erhalten, da auch "künftig . . . Dienstleistungsaufgaben im Verbund angeboten werden". Auch erlaube das Gesetz einen Finanzausgleich zwischen den drei Unternehmen, und "natürlich werden auch Anlaufverluste bei der Einführung neuer Dienste durch Erträge anderer Produkte ausgeglichen werden müssen".

Schließlich unterstrich Schwarz-Schilling nochmals die mit der Reform eingeleitete "ordnungspolitische Neuorientierung": Danach soll künftig im Fernmeldewesen der Grundsatz des Wettbewerbs gelten und das Monopol des staatlichen Anbieters "muß die zu begründende Ausnahme sein".