Bundeskammer kritisiert Datenschutznovelle:

Technisch überholtes Gesetz

05.10.1984

WIEN (apa) - Als "technisch überholt" und "praxisfremd" bezeichnet die Bundeskammer in einer Aussendung die Novelle zum Datenschutzgesetz, die derzeit zur Begutachtung vorliegt.

- Die Bundeskammer stützt ihre Kritik im wesentlichen auf folgende Punkte:

Der Datenschutz befasse sich nur mit großen oder mittleren DV-Anlagen und berücksichtige nicht Kleinunternehmern sowie private Computer.

- Der Begriff der unantastbaren "Privatspäre" sei im Zeichen des zunehmenden Informationsaustausches unter Wirtschaftsunternehmen nicht haltbar, da eine Bekanntgabe von Unternehmensdaten von den beteiligten Partnern durchaus akzeptiert werde.

- Die vom Gesetzentwurf geforderte lückenlose Erfassung sämtlicher Datenverarbeitungen in einem zentralen Register, die bisher nicht erfolgt sei, müsse aus praktischen Gründen eine Mißachtung der Gesetzesbestimmungen nach sich ziehen.

- Die grundsätzliche Genehmigungspflicht von Vorgängen des internationalen Datenverkehrs stehe im Widerspruch zur Forderung nach Freiheit des internationalen Informationsverkehrs, beispielsweise nach einem Übereinkommen des Europarates.

- Die Datenschutznovelle gehe über Kernpunkte des Datenschutzgesetzes von 1978 hinweg und untergrabe das Vertrauen in die Rechtsordnung.