Verhandlungen bis in den Sommer

Tauziehen um die TKG-Novellierung geht weiter

19.03.2004
MÜNCHEN (CW) - Sechs Jahre nach der Öffnung des Marktes soll die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) einen neuen Rechtsrahmen für die Branche schaffen. Die Koalition hat das Gesetz im Bundestag verabschiedet.

Offiziell geht es darum, mittels des neuen TKG den Wettbewerb im Markt anzukurbeln. Während die Koalition dieses Ziel durch die zuletzt erzielten Kompromisse erreicht sieht, greifen die legislativen Veränderungen aus Sicht der Opposition zu kurz. Ein Kritikpunkt ist etwa die Pflicht der Wettbewerber, für zusätzliche Dienste zu bezahlen, wenn sie von der Deutschen Telekom Leitungen zum Wiederverkauf anmieten wollen. Der Ex-Monopolist hatte argumentiert, ohne die Koppelung würden sich Investitionen in Netze nicht lohnen. Konkurrenten könnten dann Gesprächsminuten wiederverkaufen, ohne angemessen an den Infrastrukturkosten beteiligt zu werden.

Die Novelle sieht zudem vor, dass etwa die Telekom kein Produkt für Endkunden auf den Markt bringen darf, ohne zeitgleich den Wettbewerbern entsprechende Vorleistungen zur Verfügung zu stellen. Außerdem muss der Carrier weiterhin Rechnungen für andere Anbieter stellen, allerdings nur noch bis zu einer gewissen Obergrenze für Mehrwertdienste. In der Kritik der alternativen TK-Unternehmen stand auch ein Paragraph, wonach für Wettbewerber in Streitfällen kein direktes Antragsrecht bei der Regulierungsbehörde (Reg TP) vorgesehen ist. Immerhin besteht ein Verbandsklagerecht für Verbraucherschutzverbände.

Das TKG soll nun Anfang April in den Bundesrat eingebracht werden. Lehnt die Opposition den Entwurf mit ihrer dortigen Mehrheit ab, was derzeit wahrscheinlich ist, kommt das Gesetz in den Vermittlungsausschuss. Hier sollen zudem strittige Fragen zur Sicherheit und zum Datenschutz geklärt werden. Mit einer Einigung wäre dann nicht vor dem Sommer zu rechnen. (ajf)