Musikindustrie unterliegt

Tauschbörsen siegen vor Gericht

02.05.2003

MÜNCHEN (CW) - Ein Gericht in Los Angeles hat einen Antrag auf Schließung zweier Internet-Tauschbörsen zurückgewiesen. Vertreter der amerikanischen Musik- und Filmindustrie hatten die Einstellung der Peer-to-Peer-Services "Grokster" und "Morpheus" verlangt. Die Justiz wies die Klage jedoch mit der Begründung ab, die Tauschbörsen könnten für die Inhalte der zwischen Anwendern getauschten Dateien nicht verantwortlich gemacht werden. Über die Netze lasse sich sowohl legaler als auch illegaler Content tauschen, die Betreiber seien allerdings nicht in der Lage, festzustellen, wann und durch wen ein Verstoß gegen das Urheberrecht stattfinde, so der Richter. Mit den Peer-to-Peer-Programmen von Morpheus und Grokster schalten Internet-Aktivisten ihre Rechner zusammen. (fn)