Tarifbeschlüsse des Postverwaltungsrates erwartet:Zeit wichtig für Daten-Festverbindung

04.09.1981

BONN (bi) - Die Bundespost beabsichtigt Gebührensenkungen, die die Postkunden jährlich um rund 130 Millionen Mark entlasten sollen. Auch für Datenübertragung stehen gravierende Änderungen an. Ein entsprechender Maßnahmenkatalog wird dem Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost am 4. September zur Beschlußfassung vorgelegt.

Nach den Vorschlägen des Postministers (17. Änderungsverordnung der Fernmeldeordnung) soll das Tarifkriterium "Entfernung" an Bedeutung verlieren zugunsten des Kriteriums "Nutzungszeit". Bisher konnte bei Festverbindungen durch das Fehlen einer geeigneten Gebührenerfassungstechnik Zeit nicht berechnet werden. Eine geeignete Technik liege aber inzwischen vor. An die Einführung der "nutzungszeitabhängigen Tarifierung" ist für 1983 gedacht.

Der Vorschlag des Ministeriums sieht ferner vor, daß die bisherigen Ausgleichsgebühren entfallen, was erhebliche Vergünstigungen für die Teilnehmer bedeute. Wörtlich heißt es: "Bei allen Regelverbindungen (innerhalb der Ortsnetze) und allen Direktrufverbindungen (Daten-Festverbindungen) wird statt dessen eine pauschale Mindestnutzungszeit von 80 Stunden im Monat zugrunde gelegt, was einer Nutzungszeit von vier Stunden pro Tag (bei 20 Arbeitstagen im Monat) entspricht (sogenannte Basisgebühr)." Diese Basis sei identisch mit den heutigen Gebühren.

Bei den ortsnetzüberschreitenden Festverbindungen allerdings - mit Ausnahme der Direktverbindungen soll die Nutzungszeit tatsächlich gemessen und berechnet werden. Die Gesamtgebühr werde sich in diesen Fällen dennoch in der Regel merklich um die weggefallenen Ausgleichsgebühren verringern.

Die "lntensivnutzer" (mehr als 80 Stunden pro Monat) müßten jedoch keine sprunghafte Gebührenerhöhung befürchten; sie soll sich in einem Zeitraum von zehn Jahren allmählich vollziehen, wobei innerhalb der ersten Jahre an maximal zehn Prozent jährlich gedacht ist.

In der Einführung der nutzungszeitabhängigen Tarifierung auf Festverbindungen sieht das Bundespostministerium laut Vorschlagstext die Voraussetzung für die Dienstintegration über sogenannte Kommunikationsanlagen.

Ferner ist eine Senkung der Gebühren für Modems vorgeschlagen, die in diesem Bereich unterschiedliche Gebührenstruktur soll "harmonisiert" werden.