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T-Online erleidet Schlappe vor dem BGH

18.06.2004

Die Internet-Tochter der Deutschen Telekom, T-Online, hat vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine Niederlage erlitten. Die Richter untersagtem dem Unternehmen, sich als größten Online-Dienst Europas bezeichnen zu dürfen. Damit gab das Gericht einer Klage des Konkurrenten AOL Recht, der seit 2000 juristisch gegen diese Werbebotschaft vorgeht und bereits in erster Instanz vor dem Oberlandesgericht Hamburg gewonnen hatte. Gegen dieses Urteil war T-Online jedoch in Berufung gegangen. Der BGH stufte die Aussage von T-Online wie das Oberlandesgericht auch als für den Kunden irreführend ein, weil er aus der Werbung schließen könne, dass der Dienst besonders häufig und umfangreich genutzt werde. Dies, so die Richter, treffe jedoch nicht zu. Außerdem sei das Unternehmen in Skandinavien und

Großbritannien nicht vertreten und daher weniger "europäisch" als AOL. (pg)