Mit neuen Geschäftsbedingungen zu größerer Vertrauensbasis

SVD und Büfa präsentieren Modell eines Hardware-Vertrags

16.06.1978

ZÜRICH (sg) - Zwischen der Schweizerischen Vereinigung für Datenverarbeitung (SVD), die sich selbst als autorisierte Vertretung der EDV-Anwender betrachtet, und dem Schweizerischen Bürofachverband (Büfa), in dem der weitaus größte Teil der in der Schweiz vertretenen Hersteller organisiert ist, wurde ein Modell für allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beschaffung von Hardware entwickelt. Abgestützt auf das Obligationen-Recht (OR), werden die neu erarbeiteten Geschäftsbedingungen Käufern und Verkäufern zur Anwendung empfohlen.

Mit dem AGB-Modell soll erreicht werden, daß die Interessen beider Vertragspartner möglichst ausgewogen zum Zuge kommen. Die Empfehlung des Modells soll nicht zuletzt dazu beitragen, daß das weit verbreitete Unbehagen der EDV-Kunden gegenüber den zumeist von den Herstellern vorgelegten Vertragsformen abgebaut wird. Diesem stark idealisierten Ziel will man mit der Entwicklung eines partnerschaftlichen Verhältnisses zwischen Hersteller und Anwender näherkommen. Der Zukunft wird zeigen, ob und wieweit eine bloße Empfehlung ausreicht, eine Klimaverbesserung zwischen Anbietern und Anwendern herbeizuführen.

Unabhängig von dem durchaus löblichen und begrüßenswerten Unterfangen stellt sich jedoch die Frage, ob dem vorgelegten Modell die ihm zugedachte vorrangige Bedeutung überhaupt zukommt.

Gibt es im Bereich der Datenverarbeitung nicht noch ganz andere Probleme, die dringend einer Regelung bedürfen? Bereiche, in denen die bestehenden Vertragsformen, sofern überhaupt welche vorliegen, mehr oder weniger unzureichend sind.

Gemeint ist hier in erster Linie die Software oder auch die Systemsoftware, egal ob sie nun von einem Hersteller oder von einem freien Softwareanbieter stammt. In diesem Bereich auftretende Unzulänglichkeiten haben doch für den Anwender wesentlich gravierendere Auswirkungen. Hier gälte es, mehr noch als auf dem Hardware-Sektor, im Interesse der Anwender die Quellen für unkalkulierbare Risiken durch optimale Vertragsgestaltung trockenzulegen. So kann also das Verhandlungsergebnis zwischen der SVD und dem Büfa vorerst nur als bescheidener Anfang gesehen werden. Immerhin, ein Anfang ist gemacht, der vielleicht nur deswegen bescheiden sein mußte, weil die EDV ja

bekanntlich viele Insellösungen kennt. Es bleibt zu wünschen, daß die einmal begonnenen Aktivitäten in Richtung bessere Vertragsgestaltung intensiviert und ausgedehnt werden.