Seminar gibt Tips zur Vermeidung von "Altlasten"

Steuerliches und rechtliches Know-how für die Software-Entwicklung

17.11.1989

HEPPENHEIM (CW) - Zu einem Seminar über "Rechtliche und steuerliche Anforderungen an DV-Anwendungen" lädt die Heppenheimer EDV-Controlling Unternehmensberatung GmbH (ECU) am 7. und 8. Dezember 1989 nach Bensheim-Auerbach ein.

Schlechte Erfahrungen machten nach ECU-Beobachtung bereits etliche Unternehmen, denen Wirtschaftsprüfer Einschränkungen des Prüfungstestates androhten, wenn sie nicht eine gesetzlich ausreichende DV-Dokumentation vorlegen konnten. Ähnliche Forderungen erheben vereinzelt auch Finanzbehörden im Rahmen von Betriebsprüfungen. Die notwendigen Nachdokumentationen kommen nach ECU-Einschätzung oft teuerer als die ursprüngliche Programmerstellung.

Die Ursache für diese Probleme sieht ECU darin, daß Programmentwickler weder rechtliche noch steuerliche Anforderungen an ihre Arbeit kennen. Die meisten Softwerker beachteten lediglich das Bundesdatenschutzgesetz.

Das zweitägige ECU-Seminar soll vor allem Leitern der SW-Entwicklung rechtliches und steuerliches Know-how vermitteln, das die Gefahr von "Altlasten" ausschließt. Praxisnah erläutert ein Steuerexperte die Fachbegriffe GoB, GoS, FAMA sowie ADV-Merkblatt. Auf dem Seminarprogramm stehen darüber hinaus Belegaufbereitung, Datensicherung und Prüfbarkeit. Vorgestellt werden ferner technische Hilfsmittel zur Erfüllung rechtlicher und steuerlicher Vorschriften.

Informationen: ECU EDV-Controlling Unternehmensberatung GmbH, Postfach 1 55, 6148 Heppenheim, Telefon 0 62 52/7 16 29