Mit Hilfe eines fundierten Gutachtens

Status als Freiberufler für DV-Berater

10.11.1998
MÜNSTER (CW) - DV-Berater werden vom Finanzamt häufig mit der Gewerbesteuer belegt. Abhilfe schafft ein Sachverständigengutachten, mit dem sie den Status des Freiberuflers erlangen können.

Die Einstufung eines DV-Beraters als Freiberufler oder als Gewerbetreibender mit der Verpflichtung zur Zahlung der Gewerbesteuer, stellt Finanzbehörden vor Probleme. So müssen Beamte, die über keine Informatikausbildung beziehungsweise wenig Informatikkenntnisse verfügen, Ausbildung sowie Tätigkeit des DV-Beraters bewerten. Dies führt häufig zur Einstufung als Gewerbetreibender.

Abhilfe schafft ein Sachverständigengutachten. Es liefert eine Analyse der Ausbildung und Tätigkeit des Betroffenen und vergleicht diese mit den Anforderungen der Rechtsprechung. Kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, daß der DV-Berater als Freiberufler einzustufen ist, befreien die Finanzbehörden den DV-Berater von der Gewerbesteuerpflicht.

Der Sachverständige fungiert hierbei als Moderator zwischen den beteiligten Parteien und wird von den Finanzbehörden als Gesprächspartner akzeptiert. Allerdings muß sein Gutachten schlüssig, glaubhaft und überzeugend abgefaßt sein, was insbesondere mit Hilfe einer Synopse gelingt. Die Synopse vergleicht, kommentiert und bewertet im Rahmen einer Übersicht Ausbildungsschritte mit Studieninhalten.

Ratsam ist die Ankündigung des Gutachtens bei den Finanzbehörden noch vor dessen Erstellung. Gibt es von dieser Seite keine Einwände gegen die Vorgehensweise beziehungsweise gegen den Sachverständigen, kann das Gutachten abgefaßt werden. Auskünfte erteilt Peter Brenner unter der Telefonnummer 0251/325733 und der Faxnummer 325777.