Speicherung von ISDN-Anrufdaten eingeschraenkt

26.08.1994

BREMEN (CW) - Die Telekom darf Telefonnummern aus Anrufen ueber ihr digitales ISDN-Netz nur noch maximal vier Tage lang komplett speichern. Dies besagt ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen, das die bisher gaengige Praxis des Postunternehmens, vollstaendige Verbindungsdaten eines Anschlusses zum Zweck eines Einzelgebuehrennachweises bis zu 80 Tage zu registrieren, verbietet. Nach Auffassung der Richter verstoesst dies gegen das im Grundgesetz festgeschriebene Fernmeldegeheimnis. Geklagt hatten zwei Bremer Rechtsanwaelte, die in der Speicherung ihrer Telefonnummern als Zielrufnummer ueber einen ISDN-Anschluss den Vertrauensschutz ihrer Mandanten gefaehrdet sahen. Die Telekom hatte zwar im Vorgriff auf dieses Urteil die Datenspeicherung bezueglich der angewaehlten Nummern beschraenkt; gleichwohl wollte sich der Bonner Carrier bis dato darauf nicht festlegen lassen.