Strikte Produkthaftung auch für deutsche Anbieter:

Software-Exporte unterliegen US-Recht

27.02.1987

MÜNCHEN (CW) - Deutsche Softwarehersteller, die in den USA verkaufen oder dort produzieren, können nach dem dort gültigen, ungünstigen Produkthaftungsrecht verklagt werden. So das Fazit eines Seminars, das kürzlich die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nürnberg veranstaltete.

Amerikanische Verbraucher haben gegenüber deutschen sehr vielmehr Möglichkeiten, die Hersteller haftbar zu machen. US-Gerichte ziehen nach Angaben der IHK Nürnberg die Hersteller nicht für die mit den Produkten verbundenen potentiellen Schäden zur Rechenschaft.

Das Risiko für die Kläger bei negativem Prozeßausgang sei klein im Vergleich zu den nach oben fast unbegrenzten Schadensersatzzahlungen, die mittlerweile eine durchschnittliche Höhe von über einer Million Dollar erreicht haben. Vor zehn Jahren lag der entsprechende Wert noch unter 350 000 Dollar.

Es steht zu befürchten, daß die Softwareunternehmen für fast alles, was andere mit Hilfe ihrer Produkte anstellen, haftbar gemacht werden können. Die IHK Nürnberg rät deshalb allen Firmen, die Handelsbeziehungen mit den USA aufnehmen wollen, zunächst Informationen über die Risiken einzuholen, die ihnen möglicherweise aus der amerikanischen Gesetzgebung erwachsen.