Bestellung durch Aufgaben in Hessen verzögert:

Simitis wird Bundesdatenschutz-Beauftragter

26.08.1977

BONN - Der hessische Datenschutzbeauftragte Spiros Simitis wird erster Bundesbeauftragter für den Datenschutz. Die Vorgespräche in Bonn über die Ernennung des Frankfurter Arbeitsrechtlers wurden - wie das Bundes-Innenministerium mitteilt - jetzt abgeschlossen. "Wir sind mit Professor Simitis einig", erklärte der CW dazu ein Bonner Sprecher. Danach gäbe es noch zwei oder drei offene Punkte, "die fallen jedoch nicht ins Gewicht".

Bevor Simitis vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Kabinetts ernannt werden kann, muß er von seiner derzeitigen Aufgabe als Datenschutzbeauftragter des Landes Hessen "entpflichtet" werden. Wie aus Bonn verlautet, sei dies nicht vor Ende September möglich, so daß Simitis sein neues Amt nicht vor dem 1. Oktober 1977 antreten könne.

Simitis gilt bei Datenschutzmaterie als Idealbesetzung (siehe auch Maurer-Kolumne, Seite 7). Als hessischer Datenschutzbeauftragter hat er sich in der BDSG-Gesetzgebung engagiert, dabei war er des öfteren ein unbequemer Kritiker. Vielleicht führte auch das zu seiner Bestellung: "Der beste Mann ist gerade gut genug", kommentierte Maihöfers Haus.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat über die Einhaltung der Vorschriften. des Datenschutzgesetzes zu wachen. Darüber hinaus kann er von "jedermann" als Beschwerde-Instanz in Sachen Datenschutz angerufen werden. Dem Bundestag hat er jährlich Bericht zu erstatten.