Deutsche Forschungsgemeinschaft gibt Empfehlungen:

Sieben Verbundsysteme für Bibliotheken

09.05.1980

BONN (pi) - Zum Aufbau von sieben regionalen Bibliotheks-Verbundsystemen für die Katalogisierung, den Nachweis von Beständen und für die Vermittlung von Bestellungen hat der Bibliotheksausschuß der Deutschen. Forschungsgemeinschaft (DFG) geraten. Nur durch Welche Verbundlösungen könne dem Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung in Bibliotheken zum entscheidenden Vorteil verholfen werden, heißt es in den vom Unterausschuß für Datenverarbeitung des DFG-Bibliotheksausschusses ausgearbeiteten Empfehlungen. Mit konventionellen Verfahren der Rationalisierung und herkömmlichen Formen der Kooperation könne der qualitativen und quantitativen Steigerung des Informationsangebots nur noch zum Teil begegnet werden.

Ein einziges nationales Verbundsystem ist nach Ansicht der Bibliotheks-Fachleute unter den gegebenen politischen, rechtlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen nicht sinnvoll zu realisieren. Angesichts der Zahl der zu beteiligenden Bibliotheken, der sehr großen Datenmengen, der Anforderungen an die Aktualität und die Verfügbarkeit der Daten wären vor allem die durch ein einziges zentrales System verursachten Probleme der Dateiverwaltung mit entsprechender Software zur Zeit mit einem vertretbaren zeitlichen und wirtschaftlichen Aufwand nicht zu lösen. Stattdessen ist eine sinnvolle Kooperation der einzelnen regionalen Verbundsysteme untereinander sowie mit den überregionalen Einrichtungen des Bibliothekswesens, des Dokumentationswesens und des Buchhandels vorgesehen.

In jeder Region sollen für die Erfüllung von Dienstleistungsaufgaben sowie Planungs- und Koordinierungsfunktionen den Empfehlungen zufolge Regionale Bibliothekszentren eingerichtet werden. Es ist vorgesehen, daß sie den Hauptteil der für die regionalen Verbundsysteme erforderlichen Datenverarbeitungsaufgaben wahrnehmen. Der Aufbau der sieben Verbundsysteme soll den bereits existierenden, historisch gewachsenen Leihverkehrsregionen folgen. Diese sind 1. Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein, 2. Niedersachsen, 3. Nordrhein-Westfalen mit dem Regierungs-Bezirk Trier des Landes Rheinland-Pfalz, 4. Hessen mit den Regierungs-Bezirken Rheinhessen, Koblenz und Montabaur des Landes Rheinland-Pfalz, 5. Baden-Württemberg und Saarland mit dem Regierungs-Bezirk Pfalz des Landes Rheinland-Pfalz, 6. Bayern und 7. Berlin.