Transparenzbericht 2013

Sicherheitsbehörden überwachten 50.000 Telekom-Anschlüsse

06.05.2014
Die Telekom hat 2013 Sicherheitsbehörden wieder in hoher Zahl Auskünfte über IP-Adressinhaberdaten sowie über Teilnehmerbestandsdaten mitteilen müssen. Das zeigt der jährliche Transparenzbericht 2013 des Bonner Konzerns zur Anschlussüberwachung.

Anfragen von Sicherheitsbehörden zu Inhabern von IP-Adressen für die zivilgerichtliche Verfolgung von Urheberrechts-Verletzungen nehmen die Telekom besonders in Anspruch. Das erklärt die Telekom in ihrem Jahresbericht über Anfragen von Sicherheitsbehörden nach Verkehrsdatensätzen, Teilnehmerbestandsdaten und IP-Adressen sowie über von staatlichen Stellen angeordnete Anschlussüberwachungen. Im Rahmen der zivilgerichtlichen Verfolgung von Urheberrechts-Verletzungen seien 2013 in insgesamt 946.641 Fällen die Inhaber von IP-Adressen auf Basis von § 101 UrhG beauskunftet worden, heißt es in dem Transparenzbericht.

Die Zahl der Auskünfte über Teilnehmerbestandsdaten betrug nach Telekom-Angaben 28.162, die Anzahl der beauskunfteten Verkehrsdatensätze belief sich auf insgesamt 436.331. In insgesamt 49.796 Fällen ermöglichte die Telekom den Behörden die Überwachung von Anschlüssen ihrer Kunden. Der überwiegende Teil dieser Überwachungen fand aufgrund § 100a StPO statt, demzufolge auf richterliche oder staatsanwaltschaftliche Anordnung hin die Telekommunikation durch dazu berechtigte Behörden auch ohne Wissen des Betroffen überwacht und aufgezeichnet werden darf. Voraussetzung hierfür ist, dass bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer Raub, Erpressung, Mord oder Totschlag begangen, versucht oder vorbereitet hat.

"Die Telekom achtet streng auf die Einhaltung des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes", erklärt der Bonner Konzern. Die Telekom werde nur dann tätig, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die einzelnen Bearbeitungsschritte bei Auskünfte an Sicherheitsbehörden werden nach Angaben des Unternehmens regelmäßig durch den Sicherheitsbevollmächtigten und die Bundesnetzagentur sowie den Datenschutzbeauftragten und die interne Revision der Deutschen Telekom überprüft.

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