Starthilfen für Existenzgründer: Überbrückungsgeld und Ich AG

Selbständig statt arbeitslos

01.08.2003
MÜNCHEN - Wer seinen Job verliert, hat die Chance, sich mit Hilfe des Arbeitsamtes selbständig zu machen. Die Ich AG ist für IT-Profis die schlechtere Alternative im Vergleich zum Überbrückungsgeld. Für Letzteres ist jedoch ein ausgefeilter Business-Plan erforderlich.Von Jürgen Mauerer*

"Ohne Überbrückungsgeld wäre ich nicht da, wo ich jetzt bin." Thomas Stupp hat im Juli 2002 mit drei ehemaligen Kollegen die Advice IT Consulting GmbH gegründet und ist mittlerweile Chef von 14 Angestellten. Die Bielefelder Firma berät Unternehmen beim Einsatz von Software für die elektronische Archivierung und das Dokumenten-Management.

Zuvor hatte der 38-jährige Betriebswirt turbulente Zeiten erlebt: Das Unternehmen, bei dem er jahrelang als Berater für Archivsoftware beschäftigt war, beantragte im März 2002 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Da sein Arbeitgeber zahlungsunfähig war, bekam Stupp ab Juni kein Gehalt mehr. In die Bresche sprang das Arbeitsamt, das ihm und seinen Kollegen eine Summe in Höhe des Arbeitslosengeldes überwies. Im Oktober wäre der Berater offiziell arbeitslos geworden: "Das wollte ich nicht sein, ein Umzug wegen eines neuen Jobs kam für mich wegen meiner Frau und meiner beiden Kinder nicht in Frage."

So gründete Stupp eine eigene Firma. Von Vorteil war, dass er einen Großteil seiner ehemaligen Kunden für sich gewinnen konnte, als er ihnen anbot, die bestehenden Projekte mit seinem eigenen Unternehmen fortzuführen. Zum festen Kundenstamm kam das staatliche Überbrückungsgeld als Starthilfe.

Das Überbrückungsgeld zur Förderung der Existenzgründung gibt es bereits seit 1986. In jüngster Zeit wurde es verstärkt in Anspruch genommen: Im vergangenen Jahr hat die Bundesanstalt für Arbeit rund 123000 Antragstellern Überbrückungsgeld mit einem Gesamtvolumen von etwa einer Milliarde Euro genehmigt. In den vier Jahren zuvor waren etwa 97000 Anträge pro Jahr positiv beurteilt worden.

Seit 2002 dürfen im Rahmen des Job-Aktiv-Gesetzes auch Personen das Überbrückungsgeld beantragen, die vorher kein Arbeitslosengeld bezogen haben. Darum kam auch IT-Berater Stupp in den Genuss der Förderung. "Wer sich direkt aus der Festanstellung heraus selbständig macht, kann ebenfalls Überbrückungsgeld erhalten", so Kathrin König vom Arbeitsamt München. "Er muss aber vorher Arbeitslosengeld beantragen, da wir erst klären müssen, ob er überhaupt Anspruch darauf hat."

Lukratives Überbrückungsgeld

Ist das der Fall, erhält der Gründer sechs Monate lang das steuerfreie Überbrückungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes zuzüglich einer Pauschale für Sozialversicherungsbeiträge, die 68,5 Prozent des Arbeitslosengeldes entspricht. Die Höhe des Arbeitslosengeldes wiederum ist vom letzten Einkommen des Antragstellers abhängig und beträgt höchstens 67 Prozent des durchschnittlichen Nettomonatsgehalts der letzten drei Jahre. Außerdem existiert beim Arbeitslosengeld eine Höchstgrenze von 2872 Euro im Monat (bei Steuerklasse drei und mit Kindern).

Ein Fallbeispiel: Bei einem Arbeitslosengeld-Anspruch von 1500 Euro monatlich beläuft sich das Überbrückungsgeld auf rund 2500 Euro pro Monat. Insgesamt summiert sich die staatliche Förderung also auf etwa 15000 Euro. Das Überbrückungsgeld soll in den ersten sechs Monaten den Lebensunterhalt wie auch die soziale Absicherung des Existenzgründers gewährleisten. Das Gute: Der Gründer muss den Zuschuss auch im Falle eines Scheiterns nicht zurückzahlen und kann dann erneut Arbeitslosengeld beziehen. Hat beispielsweise ein Softwareentwickler Anspruch auf zwölf Monate Arbeitslosengeld und macht sich nach fünf Monaten mit dem Überbrückungsgeld selbständig, stehen ihm immer noch sieben Monate Arbeitslosengeld in der ursprünglichen Höhe zu - auch wenn er mit seiner Gründung scheitert.

Ich AG als Alternative

Doch vor der Bewilligung des Überbrückungsgeldes gilt es, eine Hürde zu nehmen: Die Gründer müssen ihre Geschäftsidee überzeugend und ausführlich in einem Konzept (Business-Plan) darlegen sowie in einem Finanzierungsplan Umsätze und Rentabilität für die ersten drei Jahre prognostizieren. Eine fachkundige Stelle (IHK, Fachverbände, berufsständische Kammern, Büros für Existenzgründung etc.) muss diesen Plan als wirtschaftlich tragfähig absegnen. Ohne diese Bestätigung gibt es kein Überbrückungsgeld. Doch selbst bei einem positiven Gutachten muss die Gründung nicht unterstützt werden, da kein Rechtsanspruch auf Überbrückungsgeld existiert. Die Entscheidung trifft das lokale Arbeitsamt, das dabei auch seine eigene Haushaltslage berücksichtigt.

Einfacher ist es, an Gelder aus dem Fördertopf der Ich AG zu gelangen. Ein Business-Plan samt Finanzierung ist dafür nicht notwendig, geschweige denn ein Gutachten über die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Geschäftsidee. Konrad Zipperlen, Leiter des Existenzgründungsbüros bei der IHK München, sieht das mit gemischten Gefühlen: "Das Konzept ist der rote Faden, an dem sich der Gründer orientiert und mit dessen Hilfe er sich bewusst wird, was er eigentlich will. Je durchdachter die Planung und Finanzierung, umso größer sind die Chancen für eine erfolgreiche Gründung." Zipperlen rät daher allen Gründern einer Ich AG, sich ausführlich beraten zu lassen und einen Business-Plan zu erstellen: "Ohne schriftliches Unternehmenskonzept erhalten Gründer schließlich auch keinen Bankkredit."

Die Ich AG, übrigens Unwort des Jahres 2002, heißt im offiziellen Sprachgebrauch "Existenzgründerzuschuss". Dabei handelt es sich nicht um eine Aktiengesellschaft, wie der Name suggeriert, sondern um ein Kleinstgewerbe. Die Inhaber der Ich AG dürfen im Jahr nicht mehr als 25000 Euro einnehmen - abzüglich Steuern und Sozialversicherungsausgaben. Unter diesen Betrag fallen auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder Kapitalerträge.

Bürokratie hält sich in Grenzen

Der Zuschuss zur Ich AG beträgt im ersten Jahr pauschal 600 Euro, im zweiten Jahr 360 Euro und im dritten Jahr 240 Euro pro Monat. Insgesamt werden Gründer einer Ich AG über drei Jahre hinweg mit 14400 Euro gefördert. Voraussetzung: Sie müssen mindestens einen Tag lang Arbeitslosengeld bezogen haben und können nicht - wie beim Überbrückungsgeld - aus einer Festanstellung heraus eine eigene Existenz gründen.

Carla Josette Martini aus München war über ein Jahr lang arbeitslos. Seit April ist die 27-jährige Mediendesignerin aus München selbständig auf Basis der Ich AG. Mit ihrer Firma go2red gestaltet sie Web-Seiten für Firmen. "Ich habe mich für die Ich AG entschieden, da ich schon Arbeitslosenhilfe bezog und daher mit dem Überbrückungsgeld finanziell schlechter gefahren wäre. Außerdem ist der bürokratische Aufwand geringer, weil man keinen Business-Plan braucht", begründet Martini ihre Wahl.

Konzeptionell dient die Ich AG zur sozialen Absicherung der Gründer und damit eher als Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen als zum Lebensunterhalt. Der Haken: Bezieher des Existenzgründerzuschusses müssen monatlich 230 Euro in die Rentenversicherung einzahlen. Einschließlich Kranken- und Pflegeversicherung sind so schnell 400 Euro im Monat zusammen. Da es aus der Ich AG im zweiten Jahr nur noch 360 Euro Zuschuss gibt, sind die Kosten für die soziale Absicherung damit nur im ersten Jahr gedeckt.

"Wer seinen Lebensunterhalt mit der Gründung bestreiten will, sollte das Überbrückungsgeld wählen", rät Hermann Steindl, Leiter des Büros für Existenzgründungen am Arbeitsamt München. Die Ich AG passt seiner Meinung nach am besten für Gründer kleiner und kleinster Firmen, die ihre selbständige Existenz etwa auf Teilzeitbasis ausüben und keine hohen Wachstumserwartungen haben.

Früheres Einkommen berücksichtigen

Wer dagegen unternehmerisch erfolgreich ist und mehr als die Höchstgrenze von 25000 Euro im Jahr einnimmt, steht eventuell schon nach dem ersten Jahr ohne Förderung da. Das Arbeitsamt prüft die Erträge der Ich AGs von Jahr zu Jahr neu. Zudem darf der Inhaber einer Ich AG keine externen Mitarbeiter, sondern allenfalls Familienangehörige beschäftigen. Daher heißt die Ich AG auch "Familien AG".

IHK-Vertreter Zipperlen macht die Entscheidung zwischen Ich AG und Überbrückungsgeld auch vom früheren Einkommen des Gründers abhängig. "Je höher das Arbeitslosengeld, desto eher lohnt sich das Überbrückungsgeld. Daher ist vor allem für IT-Leute das Überbrückungsgeld lukrativer". Steindl ergänzt: "Die Förderung durch die Ich AG verteilt sich über drei Jahre und reicht nicht für den Lebensunterhalt. Das Überbrückungsgeld jedoch gibt zumindest in der schwierigen Anlaufphase existenzielle Sicherheit."

Für den Datenbankentwickler Kai Schmalstieg war das Überbrückungsgeld sogar der entscheidende Anstoß, zu kündigen und sich selbständig zu machen. Seit einigen Monaten entwickelt der 32-Jährige nun auf eigenes Risiko Projekte für verschiedene Firmen, darunter ein Content-Management-System und einen Webshop. Allerdings hat er sich nicht nur auf die staatliche Finanzspritze verlassen, sondern sich auch von Experten beraten lassen. In der Hannoveraner Initiative "Alt hilft Jung" engagieren sich erfahrene Manager, die Schmalstieg dabei halfen, einen tragfähigen Business-Plan aufzustellen.

Kein Erfolg ohne solides Konzept

Bisher ist das Überbrückungsgeld weitaus beliebter als die Ich AG. Zwischen Januar und Mai 2003 machte die Bundesanstalt für Arbeit bereits 65112 Zusagen für Über-brückungsgeld, die Ich AG wurde bis dahin 24537-mal beantragt. Auf die Ich AG besteht übrigens Rechtsanspruch - im Gegensatz zum Überbrückungsgeld. In der Summe hat die Bundesanstalt für Arbeit mit Ich AG und Überbrückungsgeld in den ersten fünf Monaten des Jahres 2003 fast doppelt so viele Existenzgründungen gefördert wie im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres.

Doch Geld allein macht noch keinen erfolgreichen Unternehmer. Bei der Ich AG besteht die Gefahr, dass die Gründer schlechter auf die Selbständigkeit vorbereitet sind als beim Überbrückungsgeld, da kein Business-Plan gefordert ist. "Die günstigen Förderbedingungen verleiten dazu, bei der Ich AG einfach nur Ansprüche auszuschöpfen", gibt Steindl zu bedenken. "Solide Planung und eine ausreichende Finanzierung sind aber in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wichtiger denn je, um langfristig als Unternehmer erfolgreich zu sein."

Existenzgründer sollten sich diese Worte zu Herzen nehmen. Denn so viele Insolvenzen wie in den ersten sechs Monaten des Jahres 2003 hat es in der Bundesrepublik noch nie gegeben. Dem Informationsdienst Creditreform zufolge stieg die Zahl der Firmenpleiten im Vergleich zum Vorjahr um 4,6 Prozent auf 19200. Der Ausblick ist noch düsterer. Creditreform rechnet damit, dass die Zahl der Insolvenzen bis Ende Dezember 2003 auf über 40000 anschwellen wird. (am)

*Jürgen Mauerer arbeitet als freier Journalist in München.

Überbrückungsgeld und Ich AG: Mehr Geld für mehr Planung

/ Überbrückungsgeld (§ 57 Sozialgesetzbuch III)

// Existenzgründungszuschuss Ich AG (§ 421 I Sozialgesetzbuch III)

Ziel/ Sicherung des Lebensunterhalts und der sozialen Absicherung des Gründers für sechs Monate.// Sicherung der sozialen Absicherung des Gründers für drei Jahre.

Voraussetzungen/ Anspruch auf Arbeitslosengeld/-hilfe oder Bezug von Kurzarbeitergeld. Vorlage der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Gründung (Business-Plan notwendig).

// Bezug von Arbeitslosengeld/-hilfe oder Kurzarbeitergeld.

Nach Aufnahme der Selbständigkeit darf das Arbeitseinkommen (nach § 15 SGB IV) 25000 Euro im Jahr nicht überschreiten.

Es dürfen keine Arbeitnehmer beschäftigt werden.

Ausnahme: mithelfende Familienangehörige.

Leistungen/ Überbrückungsgeld wird für eine Dauer von sechs Monaten geleistet in Höhe des/der zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes/-hilfe zuzüglich eines pauschalierten Sozialversicherungsbeitrages (68,5 Prozent des Arbeitslosengeldes).Kein Rechtsanspruch auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen.

// Zuschuss für bis zu drei Jahre, wird für jeweils ein Jahr bewilligt.Im ersten Jahr nach Beendigung der Arbeitslosigkeit 600 Euro/Monat, im zweiten 360 Euro/Monat, im dritten Jahr 240 Euro/Monat.Während der Förderung verpflichtende Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitrag 230 Euro/Monat).Rechtsanspruch bei Erfüllung aller Voraussetzungen.

GemeinsamkeitenÜberbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss sind steuerfrei und müssen nicht zurückgezahlt werden.

Es kann nur eine der beiden Leistungen in Anspruch genommen werden, also entweder Überbrückungsgeld oder Ich AG.

Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt nach seiner Entstehung vier Jahre bestehen.

Neuanfang mit 53

Johannes Groha nahm jahrelang leitende Positionen in IT-Firmen ein, zuletzt als Geschäftsführer eines auf Customer-Relationship- und Wissens-Management spezialisierten Softwareanbieters.

Doch im Herbst musste der Anbieter Insolvenz anmelden. Da Grohas Vertrag wegen des Sonderkündigungsrechts erst knapp ein halbes Jahr später aufgelöst wurde, hatte der 53-Jährige viel Zeit, über seine Zukunft nachzudenken.

"Ich wollte so schnell wie möglich wieder eine Festanstellung bekommen. Daher habe ich mich auf Stellenanzeigen und initiativ beworben sowie mehrere Personalberater kontaktiert." Doch die Suche war vergeblich: "Auf die Inserate haben sich oft bis zu 300 Leute beworben. Teilweise war ich wohl überqualifiziert. Anscheinend bin ich auch zu alt."

Als Ausweg empfahl ihm ein Personalberater, Kontakt zum Münchner Büro für Existenzgründungen aufzunehmen. Dort besuchte Groha kostenfrei einen Gründungs-Workshop sowie Fachvorträge über Rechtsformen, Marketing, soziale Absicherung und Fördermöglichkeiten. Dadurch erfuhr er auch vom Überbrückungsgeld. Derart informiert, arbeitete er einen Business-Plan für seine neue Firma HMT aus. Das Büro für Existenzgründungen segnete das Konzept als tragfähig ab, Groha erhielt das Überbrückungsgeld. Nachdem der erste Auftrag unter Dach und Fach war, ging es Mitte April 2003 mit der eigenen Existenz los.

Der frisch gebackene Unternehmer zog einen Beratungsauftrag einer großen Versicherung an Land. "Meine alten geschäftlichen Kontakte sind Gold wert. Ohne diese hätte ich mich nicht als Freiberufler getraut." Zudem berät Groha auch Gründer auf ihrem Weg in die Selbständigkeit. Mittlerweile hat er sein Team um einen ehemaligen Geschäftsführer aus dem SAP-Umfeld sowie einen Finanzexperten erweitert. Seine Zukunft sieht er insgesamt positiv: "Sie ist ungewiss, aber spannend."