\DMA kritisiert Urteil des Frankfurter Verwaltungsgerichtes:

Schwangere Frauen weg vom Bildschirmgerät

23.09.1983

FRANKFURT (CW) - Obwohl der zuständige Gesetzgeber und die anerkannten wissenschaftlichen Institute eine Strahlengefährdung an Terminalarbeitsplätzen verneinen, hat jetzt das Verwaltungsgericht Frankfurt (Az: I/V-K744/82) entschieden, daß schwangere Frauen nicht an Bildschirmgeräten eingesetzt werden dürfen. Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer e. V. (VDMA) kritisiert neben diesem Urteil auch, die "unsachliche und zum Teil tendenziöse" Berichterstattung in den Medien, durch die nun vor allem die Benutzer zunehmend verunsichert würden.

Die Frankfurter Richter sollen VDMA-Angaben zufolge ihr Urteil unter anderem auf eine in Kanada durchgeführte Untersuchung begründet haben. Es handele sich dabei um die "Fehlinterpretation" eines Berichtes einer Expertengruppe des kanadischen Arbeitsministeriums, die in ihrem Bericht ausdrücklich erwähne, daß sie keinerlei Anhaltspunkte für Gesundheitsrisiken habe feststellen können. Eine inzwischen vom kanadischen Gesundheitsministerium durchgeführte sorgfältige Untersuchung von über 300 Bildschirmgeräten habe ergeben, daß die Strahlenbelastung an Datensichtgeräten so gering sei, daß sie vernachlässigt und nach keiner Vorschrift der Welt als gefährlich eingestuft werden könne.

Röntgenstrahlen konnten bei diesen Untersuchungen überhaupt nicht nachgewiesen werden, obwohl die Meßeinrichtungen in der Lage waren, Strahlendosen zu registrieren, die 500 000mal geringer sind, als der für Bildschirmgeräte zulässige Wert von 0,5 mrem je Stunde, heißt es im VDMA-Pressetext. Ultraviolette oder Infrarotstrahlen seien entweder ebenfalls nicht aufgetreten - oder lagen um das 10 000fache unter dem zulässsigen Limit. Bei anderen Strahlenarten, wie Niederfrequenz- oder Radiofrequenzstrahlen wären in so geringen Dosen feststellbar, daß sie völlig unbedenklich seien. Für niemanden, ob Mann oder Frau, jung oder alt, schwanger oder nicht, bestehe die Gefahr einer Gesundheitsgefährung durch Bildschirmgeräte. Auch nach Auskunft des kanadischen Strahlenschutzamtes seien derartige Befürchtungen unbegründet.

Diese Ergebnisse wurde, so VDMA, durch umfangreiche Untersuchungen der Physikalischen-Technischen Bundesanstalt und ferner von den beiden anerkannten deutschen Experten Wachsmann und Müller-Limmroth bestätigt. Auch die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft hätte erklärt, daß Bildschirmarbeitsplätze medizinisch unbedenklich sind.

Moderne Bildschirmgeräte würden laut VDMA bereits in weiten Bereichen der Wirtschaft sowohl in den Büros als auch in der Fertigung eingesetzt und tragen entsprechend zur Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie bei.

Obwohl sie ergonomisch weiter entwickelt seien als etwa die technisch gleichartigen Heimfernsehempfänger, werde die Arbeit an Bildschirmgeräten von "gewissen Kreisen" in unserem Lande geradezu verteufelt.