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Schlampen Ebay und Amazon beim Datenschutz?

23.04.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Gegen die Online-Auktionsplattform Ebay und den Internet-Händler Amazon.com sind in den USA getrennte Beschwerden erhoben worden. Beiden Unternehmen wird vorgeworfen, sie hätten die Datesnchutzrichtlinien (Privacy policies) gegenüber Kunden nicht gewahrt. Die Beschwerden legten Konsumerschutz-Interessensgruppierungen bei der US-amerikanischen Wettbewerbsbehörde Federal Trade Commission (FTC) ein.

Die Konsumer-Interessensvertretung Junkbusters wirft Ebay vor, es missinformiere Kunden, die auf der Webseite des Auktionators Geschäfte treiben. Die so genannten Privacy Policies, also die Informationen darüber, wie Ebay mit den Daten seiner Kunden umgeht, veröffentliche das Unternehmen in zwei Fassungen, die sich deutlich von einander unterscheiden würden: In einer Zusammenfassung seiner Datenschutzpolitik schreibe Ebay, man gebe Kundendaten nur weiter, wenn dies "absolut notwendig" sei. Demgegenüber veröffentliche Ebay aber auch noch eine ausführliche Version. Darin mache der Online-Versteigerer deutlich, dass er Daten nach seinem eigenen Gutdünken weitergebe, ohne seine Kunde hierüber vorher zu informieren. Dies sei, so Junkbuster-President Jason Catlett, eine grobe Irreführung der Ebay-Kunden. Noch schwerer wiegen die Vorwürfe Catletts, die von Ebay gesammelten personenbezogenen und Finanz-Kundendaten würden auf der Ebay-Website einem

"substanziellen" Risiko unterliegen. Dies gelte, obwohl diverse Bemühungen existierten, diese Informationen zu schützen.

Ebay-Sprecher Kevin Pursglove verwahrte sich gegen die Anschuldigungen und bestritt, sein Unternehmen würde Kunden mit seinen Privacy Policies in die Irre führen. "Es gibt keine Irreführung. Die einzige irrige Information ist die, dass es zwei Privacy Policies gibt." Ebay veröffentliche ein Dokument zu seiner Datenschutzpolitik mit einer Zusammenfassung. Zudem gebe es zu dieser Thematik noch eine Fragen-und-Antwort-Sektion.

Anders liegt der Fall bei Amazon: Verschiedene Verbraucherschützergruppen - unter ihnen das Electronic Privacy Information Center (Epic) - beklagen, dass der Online-Versandhändler in einem Bereich seines Online-Auftritts gezielt Kinder unter 13 Jahren anspreche. Diese würden ermutigt, persönliche Angaben zu machen, die zudem von anderen Surfern gelesen werden könnten. Es gebe, so der weitere Vorwurf, keine von Amazon bereitgestellten Kontrollfunktionen für Eltern, solcherlei Informationsfluß ihrer Kinder an das Unternehmen zu unterbinden. Insofern verstosse Amazon gegen eine US-amerikanische Gesetzgebung aus dem Jahr 1998. In dem Children's Online Privacy Protection Act (Coppa) sei klar festgelegt, Websites müssten so gehalten sein, dass Jugendliche bis zu einem bestimmten Alter nicht dazu "verführt" werden, im Internet Angaben zu ihrer Person zu machen wie etwa Name, Adresse, Alter etc.

Amazon-Sprecher Bill Curry sagte zu den Anschuldigungen, die Coppa-Rechtsprechung treffe nicht auf Amazon zu, weil sein Unternehmen sich mit seinen Online-Angeboten ausschließlich an erwachsene Kreditkarteninhaber wende. Curry bestritt, dass bestimmte Sektionen von Amazon durch ihre Anmutung direkt auf Kinder ausgerichtet seien. Dem widersprach der Rechtsbeistand von Epic, Chris Hoofnagle. "Sowohl von der farblichen Gestaltung als auch von der Schriftart, die Amazon in seiner Spielzeugsektion nutzt, ist klar, dass das Unternehmen direkt Kinder ansprechen will." In der Beschwerde gegen Amazon wird allerdings nicht behauptet, dass durch Amazons Web-Auftritt jemals ein Kind irgend einen - auch materiellen - Schaden erlitten habe. (jm)