Wie viel sind Computerdaten wert?

Schadensersatz für Datenverlust

03.02.2011
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Wenn in Firmen Daten verloren gehen, ist der Schaden groß. Schnell taucht dann die Frage nach einer Entschädigung auf. Welchen schadenersatzrechtlichen Wert digitale Daten haben, sagt Thomas Feil*.
Foto: Fotolia, Klaus Eppele

Der Datenverlust ist insbesondere in Unternehmen ein häufig auftretendes Problem, das enorme betriebs- und volkswirtschaftliche Schäden verursacht. Nicht selten stehen Betriebe wegen eines Datenverlusts vor dem Ruin. Entweder weil die Rekonstruktion der Dateien zeit- und kostenintensiv ist oder weil ohne die nötigen Daten eine Weiterarbeit unmöglich ist und das Unternehmen rein faktisch handlungsunfähig wird. Aus juristischer Sicht stellt sich die Frage, welcher schadensersatzrechtliche Wert digitalen Daten zukommt, denn verschuldet ein Mitarbeiter oder externer Dienstleister einen Datenverlust, hat das geschädigte Unternehmen ein Interesse daran, den Schaden ersetzt zu bekommen.

Aktuelle Entscheidung des BGH

Eine aktuelle Entscheidung des BGH führt vor Augen, wie unterschiedlich der Wert von Dateien eingeschätzt wird. Hintergrund ist ein seit 1997 andauernder Rechtsstreit, in dem der Inhaber eines Ingenieurbüros Schadensersatz für den Verlust von Daten verlangt. Den Grund für den Datenverlust soll die Installation eines Computerspiels auf einem Firmencomputer durch den damals zwölfjährigen Sohn eines Angestellten gewesen sein. Während der Kläger Schadensersatz von über 622.000 Euro verlangt, sprach ihm das Landgericht rund 500.000 Euro zu. Das Oberlandesgericht setzte dagegen den Schadensersatz für den Datenverlust auf 0 Euro fest. Der Bundesgerichtshof hat sich nicht abschließend festgelegt, sondern den Fall zurück an das Oberlandesgericht verwiesen, das sich nun weiter mit der Frage nach der Höhe des Schadensersatzes befassen muss.

Dateien haben keinen Materialwert

Warum fällt es eigentlich so schwer, den Wert von Computerdateien in Geld auszudrücken? Im Unterschied zu körperlichen Gegenständen haben Dateien von sich aus keinerlei Materialwert. Sie sind meist entweder magnetisch auf einer Festplatte oder optisch auf CD oder DVD gespeichert. Man kann sie nicht anfassen und ohne die Hilfe eines Computers auch nicht sehen. Schwieriger noch, Daten sind oft Unikate und nicht wiederzubeschaffen. Man denke nur an Urlaubs- oder Hochzeitsfotos. Gleiches kann aber auch für technische Zeichnungen, Gutachten oder Manuskripte gelten, soweit diese in identischer Form auch mit viel Zeitaufwand nicht mehr herzustellen sind.

Wiederherstellungsanspruch

Das deutsche Schadensersatzrecht unterscheidet zwischen der Wiederherstellung und der Schadenskompensation. Im Grundsatz geht das deutsche Schadensersatzrecht davon aus, dass der Schädiger einen Schaden im Wege der Wiederherstellung, der sogenannten Naturalrestitution, zu ersetzen hat. Dazu muss er entweder die Schäden selbst beseitigen oder aber den zur Wiederherstellung notwendigen Geldbetrag entrichten (§ 249 BGB). Das wäre beispielsweise der Betrag, der gegenüber einem Datenrettungsunternehmen gezahlt werden müsste, um die verlorenen Dateien wieder lesbar zu machen.