Demnach verstößt das Letsbuyit.com-Geschäftsmodell gegen geltendes Recht. Wirksam wurde das Urteil erst mit der Zustellung, die Cnited bis zum 21. Juli hinausgezögert hatte. Neben dem Verstoß gegen das Rabattgesetz erkannte die Richterin auf unlauteren Wettbewerb. Im Urteil heißt es, die Firma "nutzt die Spielleidenschaft (der Kunden) aus und verkoppelt sie mit ihrer Preisgestaltung so, dass es zur unsachlichen Beeinflussung der Kaufeigenschaften des Verbrauchers kommt". Letsbuyit.com stellt vorerst sein Shopping-Modell um und geht in Berufung. Deutschland ist mit einem Umsatzanteil von 45 Prozent der größte Markt für den Internet-Händler.