Web

Richterin verlangt schnelle Einigung zwischen Microsoft und DOJ

01.10.2001
"Im Licht der jüngsten tragischen Ereignisse, die unser Land heimgesucht haben, hält dieses Gericht eine schnelle Lösung des Falls für zunehmend wichtig", erklärte Colleen Kollar-Kotelly, die vorsitzende Richterin im Microsoft-Kartellverfahren.

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Mit Hinweis auf die US-Terrorattacken vom 11. September forderte Richterin Colleen Kollar-Kotelly Microsoft und das US-Justizministerium dazu auf, ihren Rechtsstreit möglichst bald beizulegen. "Im Licht der jüngsten tragischen Ereignisse, die unser Land heimgesucht haben, hält dieses Gericht eine schnelle Lösung des Falls für zunehmend wichtig", erklärte die vorsitzende Richterin im Microsoft-Kartellverfahren. Am vergangenen Freitag forderte sie die Kläger, das Department of Justice (DOJ) und 18 Bundesstaaten, sowie den Softwareriesen dazu auf, "sieben Tage die Woche und rund um die Uhr" zu verhandeln.

Sollten die beiden Parteien sich bis 12. Oktober auf kein Strafmaß für die Gates-Company, die des Monopolmissbrauchs bei PC-Betriebssystemen für schuldig befunden wurde, einigen können, so will Kollar-Kotelly einen Vermittler bestimmen. Dann haben das DOJ und Microsoft bis zum 2. November Zeit, ihren Streit außergerichtlich beizulegen. Sollte dies nicht gelingen, muss das Justizministerium dem Gericht am 7. November seinen Vorschlag zum Strafmaß vorlegen, auf den Microsoft innerhalb von zehn Tagen mit einem Gegenkonzept antworten kann. Für die Wiederaufnahme der gerichtlichen Verhandlungen hat die Richterin zunächst den 11. März 2002 festgesetzt.

Einen Dämpfer musste Microsoft am vergangenen Freitag einstecken, als das Unternehmen versuchte, die Möglichkeiten des zu verhängenden Strafmaßes gemäß dem vorherigen Urteil eines Berufungsgerichts einzuschränken. Kollar-Kotelly erklärte, sie besitze einen "breiten Spielraum" für die Festlegung des Strafmaßes. Der Oberste Gerichtshof habe ihr erlaubt, jede Art der Bestrafung zu erwägen - auch jene, die nicht direkt mit den Verletzungen zusammenhänge, denen Microsoft für schuldig befunden wurde. Die einzigen Entscheidungseinschränkungen, die sie erhalten habe, seien Anweisungen eines Berufungsgerichts dazu, ob Microsoft zerschlagen werden soll oder nicht. Das Appellationsgericht hatte im Juni 2001 ein erstinstanzliches Urteil zur Zerschlagung des Konzerns aufgehoben, den Microsoft-Monopolmissbrauch in Sachen PC-Betriebssysteme jedoch bestätigt (Computerwoche online berichtete).