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Richter lässt Klage von Walter Hewlett zu

09.04.2002
Mit einer bemerkenswerten Begründung hat Richter William Chandler III den Antrag von HP zurückgewiesen, der für die Ablehnung der vor kurzem von Walter Hewlett eingereichten Klage plädierte.

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Mit einer bemerkenswerten Begründung hat Richter William Chandler III vom Delaware Chancery Court den Antrag von Hewlett-Packard (HP) zurückgewiesen, der für die Ablehnung der vor kurzem von Walter Hewlett eingereichten Klage plädierte. Chandler nahm in einer Stellungnahme zur Begründung seiner Entscheidung Bezug auf den zentralen Vorwurf von Hewletts Klage: Dieser behauptet, HP habe bei der Aktionärsversammlung am 19. März Stimmen von Großaktionären, die die Fusion mit Compaq befürworteten, auf nicht einwandfreie Weise gewonnen (Computerwoche online berichtete). Hewlett habe nachvollziehbar dargelegt, dass HP wissentlich Tatsachen über die Integration falsch dargestellt haben könnte, um die Aktionäre von der Fusion zu überzeugen. Hierbei hat HP "nach meiner Ansicht

auf unziemliche Art Geschäftsinteressen benutzt, um das Aktionärswahlrecht zu behindern", so Chandler weiter. Dann wurde der Richter sehr deutlich: Walter Hewlett und sein Team "haben ihre Behauptung mit Erfolg vortragen können, dass HP Stimmen von der Deutschen Bank mit Gegenleistungen der Firma erkauft hat. Da keine Anstrengungen unternommen wurden, um die Wahloptionen der Aktionäre unangetastet zu lassen, musste HPs Versuch, die Klage abzuweisen, negativ beschieden werden."

Richter Chandler wies allerdings darauf hin, dass Hewlett nun die ganze Bürde trage, seine Anschuldigungen auch zu beweisen. Allein mit der Tatsache aber, dass Walter Hewlett den Klageabweisungsantrag von HP überstanden hat, sei eine Schwelle überschritten, sagte Charles Elson, Director des University of Delaware’s Center of Corporate Governance. Elson verfolgt den Fall intensiv.

Chandler hat nun eine am 23. April beginnende dreitägige Verhandlung über die Hewlett-Klage angesetzt. (jm)