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Gates muß öffentlich aussagen

Richter Jackson weist Einspruch Microsofts zurück

13.08.1998
Von md 
Gates muß öffentlich aussagen

COMPUTERWOCHE (MÜNCHEN) - Microsoft hatte am Dienstag Widerspruch gegen die von Bundesrichter Thomas Jackson angeordnete öffentliche Vernehmung von Bill Gates zur Vorbereitung des Kartellverfahrens gegen Microsoft eingelegt. Doch es half nichts - Jackson bestätigte gestern seine Entscheidung vom Vortag: Gates wird, beobachtet von vielen Fernsehkameras, über die Wettbewerbspraktiken seines Unternehmens Rede und Antwort stehen müssen. Aber nicht mehr wie ursprünglich vorgesehen diese Woche: Die Anwälte des Softwareriesen legten umgehend Berufung bei der nächst höheren Instanz ein. Somit wird sich voraussichtlich sowohl die Aussage von Gates für die Vorermittlung als auch die Hauptverhandlung verzögern. Der erste Prozeßtag hätte der 8. September sein sollen. Das Tauziehen ist Teil der Vorbereitung auf das Kartellverfahren, das das US-Justizministerium in Washington und 20 Einzelstaaten gegen Microsoft angestrengt haben. Der Softwareschmiede wird vorgeworfen, ihr Quasi-Monopol bei Betriebssystemen mit ungesetzlichen Mitteln auch auf das Internet ausdehnen zu wollen.