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Richter gibt grünes Licht für Peoplesoft-Klage gegen Oracle

06.11.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - In dem Rechtsstreit Peoplesoft gegen Oracle hat Richter Ronald Sabraw am Montagabend eine "vorläufige" Entscheidung darüber gefällt, ob die Klage, die Peoplesoft im Juni 2003 gegen Oracle eingereicht hat, zugelassen wird. Nach einer ersten Anhörung der Rechtsanwälte beider Parteien hat Sabraw die meisten Eingaben von Oracle abschlägig beschieden. Nur in zwei Fällen sah der Richter die Argumentation von Oracle als nachvollziehbar und richtig an. Mit der Entscheidung des Richters am Obersten kalifornischen Gerichtshofs scheint nun der Weg frei für Peoplesofts im Juni 2003 eingereichte Klage. Darin beschuldigt das Unternehmen Oracle nicht nur der üblen Nachrede und Beleidigung, sondern auch, im Zuge der Übernahmequerelen mit unfairen Wettbewerbspraktiken zu arbeiten.

Die Anhörung der Kontrahenten ging allerdings am Dienstag weiter. Die Oracle-Anwälte bemühten sich weiter, Richter Sabraw davon zu überzeugen, dass Peoplesofts Beschuldigungen haltlos sind. Oracles Anwalt David Balabanian betonte, die Aussagen seines Klienten in der Vergangenheit hätten sich im Rahmen wettbewerbsüblicher Grenzen bewegt. Richter Sabraw teilte die Auffassung, Peoplesoft habe keine Belege für die Anschuldigung in seiner Klageschrift vorgelegt, wonach das Unternehmen durch Aussagen Oracles während der Übernahmescharmützel Kunden verloren habe. Peoplesoft habe, so Balabanian, nicht einmal beweisen können, dass Oracle von einem im Verfahren als "F" bezeichneten Peoplesoft-Kunden überhaupt Kenntnis hatte. Peoplesofts Anwalt will diese Belege nun nachreichen.

Richter Sabraw sieht es allerdings als erwiesen an, dass Oracle seit seinem ersten feindlichen Übernahmeangebot im Juni diesen Jahres nicht nur falsche Aussagen über Peoplesoft in die Öffentlichkeit lancierte, um so Einfluss auf die Kunden von Peoplesoft zu nehmen, sondern auch irreführende Anzeigenkampagnen startete.

Oracle hatte im Juni erstmals seine Übernahmegelüste öffentlich gemacht. Die Frist für die Akquisitionsofferte war mehrfach verlängert worden und gilt nun bis zum 31. Dezember 2003. Noch völlig unklar ist, wie das US-Justizministerium sich zu der Fusion stellen wird. Es kann den Zusammenschluss beider Firmen aus kartellrechtlichen Gründen blockieren.

Daneben hat auch Oracle vor einem Gericht im US-Bundesstaat Delaware selbst eine Klage gegen Peoplesoft eingereicht. Damit will die Larry-Ellison-Company gegen Peoplesofts "Poison Pill" zu Felde ziehen. Poison Pills heißen in den USA Taktiken einer Firma, mit der sie die Übernahme durch ein anderes Unternehmen verhindern helfen will. Solch eine Poison Pill ist Peoplesofts vor Monaten getroffene Entscheidung, ihren Kunden Schadenersatz für den Fall anzubieten, dass nach einer Übernahme durch Oracle Softwarelösungen von Peoplesoft nicht mehr angeboten werden oder nicht mehr gewartet werden. (jm)