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RegTP lehnt Talkline-Antrag ab

11.05.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat den Antrag des Elmshorner Carriers Talkline zurückgewiesen, die Deutsche Telekom zur Zusammenschaltung ihres breitbandigen DSL-Netzes mit alternativen Anbietern zu verpflichten. Grund für die Ablehnung ist unter anderem, dass die technische Umsetzung des Antrags künftig nur noch teilweise realisierbar wäre. Die Telekom will ihr Netz für den T-DSL-Verkehr in Zukunft so konzipieren, dass eine Zusammenschaltung auf ATM-Basis nicht mehr möglich ist. Für die Nutzung durch Talkline müsste also eine neue Technik angeschafft werden. Nach dem Telekommunikationsgesetz besteht für die Telekom aber lediglich die Verpflichtung, den Wettbewerbern vorhandene Infrastruktur zur Verfügung zu stellen.

Außerdem würde die ATM-Zusammenschaltung Talkline in die Lage versetzen, nicht nur einen Internet-Zugang anzubieten, sondern auch weitere Produkte, wie etwa Video-Streaming. Dies würde nach Einschätzung der RegTP dazu führen, dass das T-DSL-Produkt seine wesentlichen Eigenschaften verliere.

"Diese Entscheidung ist ein weiterer herber Rückschlag für die gesamte TK-Liberalisierung in Deutschland. Wir müssen uns mittlerweile fragen, ob sich die Regulierungsbehörde noch als Anwalt der Verbraucher und des Wettbewerbs sieht", kommentierte Talkline-Geschäftsführer Frank Schubert die Entscheidung.