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Registrierungsbedingungen für de-Domains geändert

03.08.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die deutsche Domain-Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft Denic eG hat ihre Registrierungsbestimmungen für Internet-Adressen in Übereinstimmung mit den internationalen Standards vereinfacht und transparenter gestaltet. Damit ist nun die Aufgabenteilung zwischen dem Internet-Service-Provider (ISP) und der Denic genauer festgelegt: Mit der Registrierung wird der Kunde unmittelbarer Inhaber der Domain, ist also in ein direktes Vertragsverhältnis mit der Denic eingebunden. Der ISP hingegen ist für die Bereitstellung von Internet-Dienstleistungen zuständig und sorgt für die Pflege der Online-Adresse. Als Vertreter des Kunden sorgt der Internet Provider auch für die Registrierung der Domain bei der Denic.

Des Weiteren wurden die Regelungen den aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen angepasst. Künftig muss der Kunde bei der Registrierung der Domain der Speicherung und Weitergabe seiner Daten zustimmen, wobei die Angabe einer Straßenadresse unbedingt erforderlich sein wird. Zudem können jetzt auch Firmen beziehungsweise Personen ohne einen Wohnsitz oder Gerichtsstand in Deutschland Inhaber einer de-Domain werden.