Frisch in Kraft getretenes Gesetz verbietet Aushebeln des Kopierschutzes

Reform des Urheberrechts bleibt Stückwerk

26.09.2003
MÜNCHEN (CW) - Gerade ist das "Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" in Kraft getreten, da kündigt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bereits die nächste Stufe an. Nachdem die erste Novelle vor allem Kopierschutzmaßnahmen rechtlich absicherte, will der Gesetzgeber mit dem "zweiten Korb" das Vergütungssystem reformieren.

"Kaum haben wir die eine Novelle ins Gesetzblatt gebracht, wartet schon die nächste", kündigte Zypries am 16. September anlässlich eines Symposiums des Münchner Instituts für Urheber- und Medienrecht an. Nur drei Tage nach Inkrafttreten des "ersten Korbs" der Urheberrechtsreform läutete die Justizministerin damit die zweite Etappe ein. Im Mittelpunkt sollen dabei Vergütungsfragen stehen. Zypries stellte in diesem Zusammenhang die seit 1965 geltende Geräteabgabe und die 1985 eingeführte Leerkassettenabgabe in Frage. Da es laut Geräteherstellern bereits Möglichkeiten gebe, Inhalte zu schützen und kontrolliert abrufen zu lassen, sei statt einer kollektiven Verpflichtung der Verbraucher nun auch eine individuelle Abrechnung für die Nutzung von Inhalten denkbar, führte Zypries aus. "Das Stichwort ist Digital-Rights-Management."

Regierung drängt auf Eile

Allerdings erfordere ein derartiger Systemwechsel Zeit, räumte die SPD-Ministerin ein. Trotzdem drängt sie auf rasche Fortschritte. Bereits Mitte Oktober soll sich die aus 20 Mitgliedern bestehende "Arbeitsgruppe zweiter Korb" zu ihrer konstituierenden Sitzung treffen. Bis Ostern 2004 sollen deren Ergebnisse vorliegen, die dann in einem Referentenentwurf noch vor der Sommerpause 2004 dem Bundestag vorgelegt würden. "Das ist ein ehrgeiziger Zeitplan", sagt selbst Zypries. Von drohenden Unzulänglichkeiten will sie sich nicht abschrecken lassen. "Zur Not müssen wir noch einen dritten Korb flechten."

Kritiker warnen indes davor, dass auch die zweite Stufe der Urheberrechtsreform nur Stückwerk bleibt. Sie bemängeln, bereits der erste Korb lasse mehr Fragen offen, als er gelöst habe. So spiegele das deutsche Gesetz lediglich die Widersprüchlichkeiten der EU-Richtlinie wider, kritisiert Ian Brown von der Foundation for Information Policy Research (FIPR). Einerseits werde das Recht auf Privatkopien bestätigt, andererseits die Umgehung von Kopierschutzmechanismen auch dann unter Strafe gestellt, wenn sie nur zur Anfertigung einer privaten Kopie geschehe. "Die neuen Gesetze berauben europäische Bürger ihrer Rechte", lautet Browns Fazit. Die Regelungen lägen allein im Interesse Hollywoods und der Musikindustrie.

Justizministerin Zypries verteidigt dagegen ihre Reform. Mit dem Anbruch des digitalen Zeitalters sei es erforderlich gewesen, den Schutz der Urheber auch auf die Verwertung im Internet zu erstrecken. "Wer - ganz gleich, ob gewerblich oder privat - Musik, Filme oder Computerspiele im Internet zum Download anbietet und verbreitet, ohne hierzu berechtigt zu sein, macht sich strafbar", bekräftigt sie und sagt damit den Tauschbörsen im World Wide Web den Kampf an.

Künftig werde das Knacken oder Umgehen von Kopierschutzmechanismen mit Geldstrafen oder Haft bis zu einem Jahr geahndet. Gewerbsmäßiger Handel mit kopiergeschützten Inhalten könne mit Haft bis zu drei Jahren bestraft werden. Eine Ausnahme bildet der private Gebrauch des Täters oder seines engsten Familien- oder Freundeskreises, erläutert Zypries. Im Visier der Strafverfolger ständen jedoch vor allem diejenigen, die gewerbsmäßig Urheberrechte verletzten. Wer ausschließlich für den privaten Gebrauch handle, werde strafrechtlich nicht verfolgt.

Allerdings dürfen auch für den privaten Gebrauch keine Vorlagen kopiert werden, die offensichtlich rechtswidrig hergestellt sind. Somit machen sich bei strenger Auslegung auch Tauschbörsennutzer strafbar, die nur Inhalte herunterladen, da sie davon ausgehen müssten, dass die dort verfügbaren Daten Urheberrechte verletzen.

Vertreter der deutschen Musikindustrie begrüßten die Gesetzesnovelle als Schritt in die richtige Richtung. Damit habe das Warten auf Rechtssicherheit ein Ende. Die Strafverfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet sei eine wichtige Grundlage, um die schwierige Situation der Tonträgerwirtschaft zu überwinden. Allerdings geht Vertretern des Interessenverbands der Phonographischen Industrie (IFPI) die bisherige Reform nicht weit genug. Angesichts des massenhaften Musikkopierens sei der Musikmarkt in seiner Existenz bedroht, warnt Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände. Daher müssten weitergehende Rahmenbedingungen zum Schutz der Urheberrechte geschaffen werden.

Musikindustrie fordert härteres Vorgehen

Experten wie Reto Hilty, Professor am Münchner Max-Planck-Institut für geistiges Eigentum, geben der Phonoindustrie eine Mitschuld am Umsatzrückgang. So stellt Hilty die Frage, ob nicht auch die Hochpreispolitik der Musikfirmen die Hörer verprellt habe. In den USA würden derzeit Unternehmen wie die Universal Music Group ihre CD-Preise massiv senken, um die Verkäufe anzukurbeln.

Um dies auch in Deutschland zu erreichen, fordern Vertreter der Phonoindustrie in einem Statement, das Recht auf private Kopien einzuschränken. Diese sollten künftig nurmehr erlaubt sein, wenn die Kopie ausschließlich analog zu nutzen sei. Das Recht für digitale Kopien sollten Nutzer separat erwerben können. Damit würden die Interessen der Urheber gewahrt, und es bestehe die Möglichkeit, einen zusätzlichen Markt zu schaffen, freuen sich die Industrievertreter. Ferner müssten die Möglichkeiten verbessert werden, illegale Musikangebote im Internet zu bekämpfen. So sollten beispielsweise Internet-Service-Provider (ISPs) in Zukunft stärker in die Pflicht genommen werden. Rechteinhaber sollten Ansprüche auf Auskünfte über Kundendaten des ISP geltend machen können. Außerdem könnten die Provider dazu verpflichtet werden, selbständig gegen Verstöße vorzugehen.

Ob es jedoch gelingt, auf Basis des neuen Gesetzes das Treiben der weiter florierenden Tauschbörsen einzudämmen, bezweifeln Insider. Solange es Länder ohne entsprechende Gesetze zum Schutz von Urheberrechten gebe, seien die international agierenden Betreiber der Börsen nur schwer zu fassen. Justizministerin Zypries geht jedoch davon aus, dass die ersten Musterprozesse nicht lange auf sich warten lassen werden. So habe die Musikbranche ihr gegenüber bereits angekündigt, dafür zu sorgen, dass das neue Recht angewendet werde. (ba)