Weltorganisation für geistiges Eigentum:

Rechtlicher Programmschutz befürwortet

15.07.1983

GENF (sg) - Der Expertenausschuß zur Prüfung des rechtlichen Schutzes für Computerprogramme hat unter Vorsitz von A.H. Olson, Rechtsberater im schwedischen Justizministerium, am Sitz der Weltorganisation eine zweite Session "für geistiges Eigentum" abgehalten. Es ging einmal mehr um die Klärung der Frage, ob und wenn überhaupt mit welchen Rechtsmitteln Computerprogramme geschätzt werden sollen und können.

Der Klärung dieser Frage sind bereits seit 1971 laufende Untersuchungen vorausgegangen, die den Schuß nahelegen, daß bislang quasi alle Staaten ohne einen solchen rechtlichen Schutz ausgekommen sind. Was nicht zuletzt daran liegt, daß Computerprogramme sich weder mit einem patentfähigen Rechtsgegenstand noch mit einem geistigen Gut, das sich unter Urheberrecht stellen ließe, so einfach vergleichen lassen. Diese Ungewißheit ist die eigentliche Ursache dafür, daß obwohl erhebliches, wirtschaftliches Interesse daran besteht, die Frage internationaler Schutzfähigkeit von Computerprogrammen einer Lösung zuzuführen, bisher ungeklärt geblieben ist.

Der unlängst in Genf tagende Expertenausschuß hat sich nun übereinstimmend für die Schaffung eines rechtlichen Programmschutzes ausgesprochen. Wobei die Experten mehrheitlich dazu neigen, den Rechtsschutz für Computerprogramme in das Urheberrecht einzubauen und die internationalen Konventionsverpflichtungen dementsprechend anzupassen. Von einer Registrierung der unter diesen Schutz zu stellenden Programme wird jedoch vorerst abgesehen werden müssen.

Aus der vorgeschlagenen Zuordnung der Computerprogramme zum Urheberrecht ergeben sich insofern jedoch einige Nachteile, als das Urheberrecht wohl gegen unbefugten Kopieren, nicht aber gegen die unbefugte Benutzung der Programme schützt. Auch ist das Programmkonzept durch das Urheberrecht in keinster Weise geschätzt.

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