Kritik an uneinheitlicher Hard- und Software:

Rechnungshof rügt BKA-Computer-Organisation

20.09.1978

FRANKFURT (ee) - Gewachsene Realitäten und politisch motivierte Kontroll-Vorstellungen haben bis heute den Computer-Einsatz im Bundeskriminalamt nicht so effizient werden lassen, wie er geplant und gewünscht war. Nachdem der Bundesrechnungshof 1972 bei einer Prüfung der Sachausgaben des BKA für Maßnahmen auf dem Gebiet der Automatisierten Datenverarbeitung moniert hatte, daß diese Maßnahmen "nicht den Grundregeln einer ordentlichen DV-Planung entsprachen", haben sich die Frankfurter Wirtschaftlichkeits-Richter 1977 erneut mit den Datenverarbeitungs-Aktivitäten des Bundeskriminalamtes befaßt. Auszugsweise die Kritik des Bundesrechnungshofes, die sich besonders an der uneinheitlichen (aber gewachsenen) Hard- und Software verhakt, die einem effizienten polizeilichen Datenaustausch zwischen Länderkriminalämtern und BKA im Wege steht.

Der Bundesrechnungshof hat dabei festgestellt, daß der personelle und sachliche Aufwand (in den Haushaltsjahren 1973 bis 1977 rund 60 Millionen Mark allein an DV-bezogenen Sachausgaben) bei weitem nicht zu den Ergebnissen geführt hat, die nach dem Inhalt des Anfang 1972 vom Bundesinnenminister vorgelegten, mit den Bundesländern abgestimmten "Konzept für die elektronische Datenverarbeitung zu kriminalpolizeilichen Zwecken" (Ende 1975 fortgeschriebenen "Konzepts") zu erwarten waren. Die sachlichen Vorgaben, die auf ein "gemeinsames, arbeitsteiliges, elektronisches Informations- und Auskunftssystem für die gesamte Polizei (INPOL) in der Bundesrepublik mit dem Bundeskriminalamt als "Zentralstelle" abzielten, konnten nur zum Teil und nur mit beträchtlichen Verzögerungen verwirklicht werden. Unterschiedliche Hard- und Software-Ausstattungen und uneinheitliche organisatorische Lösungen für Datenhaltung und -nutzung stehen den Bemühungen um die beschleunigte Einführung eines völlig vereinheitlichten, strikt arbeitsteiligen Gesamtsystems im Wege. Sie zwingen zu unvollkommenen Ersatzlösungen und vervielfachen den Aufwand in Bund und Ländern.

Der Versuch, dieser Uneinheitlichkeit durch die Einrichtung von Bund-Länder-Kommissionen zu begegnen, führte - ungeachtet der zur Lösung von Einzelproblemen geleisteten Arbeit - nicht zum Erfolg, weil auch die Mitglieder dieser Kommissionen ihre Beiträge an den gewachsenen Realitäten ausrichteten. Die Einwirkungsmöglichkeiten des Bundeskriminalamtes wurden und werden (...)er dadurch beschränkt, daß über die aus seiner Zentralstellenfunktion abzuleitenden Kompetenzen bei den INPOL-Beteiligten nicht in jeder Hinsicht volle Übereinstimmung besteht. Erschwerend wirkt schließlich, daß das Bundeskriminalamt noch nicht über das notwendige Instrumentarium zur optimalen Steuerung seiner INPOL-Aktivitäten verfügt und sich statt dessen mit einem für ADV-Vorhaben dieser Größenordnung ungewöhnlichen, pragmatischen Vorgehen behilft. Im Rechenzentrum reichen die im Bundeskriminalamt bisher über den Leistungsstand der einzelnen Systemkomponenten gesammelten und ausgewerteten Informationen nicht aus, um die fachlichen Anforderungen und technischen Realisierungsmöglichkeiten wechselseitig so anzupassen, daß eine volle Ausschöpfung des Leistungspotentials der Datenverarbeitungsanlagen gewährleistet ist.

Der Bundesrechnungshof ging dabei davon aus, daß wichtigstes Ziel eines revidierten Gesamtkonzepts die konsequente Einhaltung des - an sich selbstverständlichen - Prinzips des größtmöglichen Nutzens bei geringstmöglichen Kosten - und zwar jeweils für die Gesamtheit der INPOL-Benutzer - sei. Kompetenzprobleme dürften bei dem erstrebten einheitlichen und arbeitsteiligen Gesamtsystem nicht auftreten, weil bei strikter (und insgesamt kostensparender) Arbeitsteilung alle Benutzer auch ohne die parallele Führung eigener Datenbestände Zugang zu den für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigten Informationen hätten.

Der Bundesrechnungshof fordert vor allem die Straffung und Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, die Klärung von Problemschwerpunkten für die Überarbeitung des INPOL-Konzepts, die Verdeutlichung der dem Bundeskriminalamt übertragenen Zentralstellenfunktion, die Einführung einer dem komplexen ADV-Vorhaben entsprechenden amtsinternen Aufbau- und Ablauforganisation, die Erarbeitung eines für das weitere Vorhaben des Bundeskriminalamtes unerläßlichen, an Prioritäten orientierten langfristigen ADV-Plans sowie die bessere Nutzung der beim Bundeskriminalamt installierten Datenverarbeitungsanlagen. Nach Erkenntnissen des Bundesrechnungshofs können entsprechende Maßnahmen nur möglich und erfolgversprechend sein, wenn sich das Bundeskriminalamt zu einer "Konsolidierungsphase" entschließe. Zu dieser müsse auch gehören, daß das Bundeskriminalamt vorläufig darauf verzichte weitere INPOL-Komponenten in den Wirkbetrieb zu übernehmen beziehungsweise seine Hardwareeinrichtungen weiter auszubauen.

Der Bundesminister des Inneren hat dem Bundesrechnungshof in den wesentlichen Punkten zugestimmt. So hat er vor allem eingeräumt, daß bei einer kritischen Analyse der Verfahrensentwicklung und des Standes des INPOL-Ausbaus eine Revision des Gesamtkonzept notwendig erscheine. Ziel sei, INPOL durch Zentralisierung von Ausrüstung und Programmierung technisch zu vereinheitlichen und die Stellung des Bundeskriminalamtes als Zentralstelle für das polizeiliche Nachrichten- und Auskunftswesen zu stärken. Zudem werde eine inzwischen bereits eingeführte amtsinterne Neuorganisation eine bessere Steuerung aller mit der Realisierung des INPOL-Systems verbundenen Aktivitäten sicherstellen. Wie ebenfalls vom Bundesrechnungshof empfohlen, werde man im Hinblick auf die zu erwartende Neuordnung dieses Systems Zurückhaltung bei der Inangriffnahme neuer Vorhaben üben. Hinsichtlich der vom Bundesrechnungshof für dringlich erachteten Optimierung der Hard- und Software-Nutzung hat der Bundesminister Verbesserungen vor allem bei der Leistungsmessung der DV-Systeme angekündigt.