Rechnerhersteller strengt Klage gegen Broker an Gericht soll Etikettenschwindel und Copyright-Verletzung klaeren

28.05.1993

BLUE BELL (CW) - Die Unisys Corp. geht gegen die Macro Computer Products Inc. (MCP) und gegen zwei leitende Angestellte dieser Firma gerichtlich vor. Der Computerhaendler soll mit Fremdteilen modifizierte Unisys-Gebrauchtsysteme als Originalrechner verkauft haben. Streitpunkt ist unter anderem die Verwendung von nicht originaeren Speicherbausteinen in Unisys-Systemen.

Die Sachlage scheint in diesem Fall anders zu sein als bei den Klagen, die IBM gegen Anbieter von Gebrauchtgeraeten anstrengte und die ebenfalls den Einbau von Speicherchips aus Nicht-IBM- Produktion betrafen. IBM schloss die modifizierten Rechner aus den Wartungsvertraegen aus, was die Gebrauchtgeraete praktisch unverkaeuflich machte.

Den Unisys-Anwaelten geht es nicht um Wartungsvertraege. Sie beschuldigen MCP, Gebrauchtgeraete verkauft zu haben, die mit nachgebauten Speicherbausteinen auf- und nachgeruestet und mit Etiketten versehen wurden, die sie als Originalteile von Unisys erscheinen liessen. Ein Vorwurf lautet dementsprechend auf Verletzung des Urheber- und Warenzeichenrechts.

Ausserdem wirft der Rechnerhersteller zwei frueheren Unisys- Mitarbeitern und jetzigen Angestellten von MCP vor, Firmengeheimnisse widerrechtlich verwendet zu haben und beschuldigt den Broker des unfairen Wettbewerbs.

In ihrer Klage, die am 13. Mai 1993 eingereicht wurde, fordern die Unisys-Anwaelte eine einstweilige Verfuegung, nach der es MCP untersagt sein soll, weiterhin Produkte zu verkaufen, die die Rechte von Unisys verletzen oder sich Informationen zu bedienen, die unter das Firmengeheimnis fallen. Neben der Beschlagnahme und Zerstoerung der betroffenen Produkte soll der Broker von seinen Kunden und Distributoren alle Produkte zurueckfordern, die Software enthalten, die aufgrund von Firmengeheimnissen erstellt wurde. Ausserdem will man Schadensersatz in noch unbestimmter Hoehe fordern.

Das US-Gericht im oestlichen Michigan-Distrikt akzeptierte den Antrag und liess bei MCP entsprechende Geraete beschlagnahmen. Zugleich erging eine vorlaeufige gerichtliche Verfuegung, die es MCP und den Angestellten des Unternehmens untersagt, Beweismaterial in Form von internen Unisys-Informationen oder -Programmen zu vernichten. Geschaefte mit Unisys-Software, fuer die der Broker keine Lizenz hat, muessen unterbleiben.