Apple verliert Copyright-Prozeß:

Rauhkopieren in Australlien nicht strafbar

05.01.1984

SYDNEY (VWD) - Einen Rückschlag in ihrem weltweiten Kampf gegen Software-Raubkopien hat die Apple Computer Inc. erlitten. Ein australisches Bundesgericht hat entschieden, daß Computer-Programme nach australischem Recht keinem Copyright unterliegen.

Das Gericht kam zu dem Schluß, daß Computer-Programme keine literarische Arbeit sind und deshalb nicht dem Copyright unterstellt werden können. Apple plant, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Das Unternehmen hatte gegen einen kanadischen Einzelhändler geklagt und ihm vorgeworfen, Raubkopien von Software für den Apple II verkauft zu haben.

Der Spruch des australischen Gerichts steht im Widerspruch zu der Entscheidung eines Bundesgerichts in den USA, daß alle Computer-Software Copyright-Schutz genießt. Apple hat mehr als 30 Klagen in Hongkong, Südafrika, Israel, Italien und anderen Ländern angestrengt. Die Gesellschaft vermutet, daß Taiwan die wichtigste Quelle für die Nachbauten ist, die in Australien als "Black Apples" bezeichnet werden.

Der auf Copyright-Fragen spezialiserte Anwalt Jack Russo aus San Francisco ist der Ansicht, daß sich die Entscheidung des australischen Gerichts wahrscheinlich nicht stärker auf die Rechtsprechung in anderen Landern auswirken wird. Sie könne aber US-Gesellschaften veranlassen, sich beim Verkauf von Software nach Australien zurückzuhalten. Nach Meinung von Beobachtern in Sydney wird die Gerichtsentscheidung aber in Frage gestellt werden, da man sich in Australien der Notwendigkeit bewußt sei, hochtechnologische Industriezweige zu entwikkeln.

In diesem Zusammenhang fordert ein Ausschuß des Rats für Industriestruktur von der japanischen Regierung gesetzgeberische Maßnahmen zum Schutz von Computer-Programmen. In einem dem Ministerium für Internationalen Handel und Industrie (MITI) vorgelegten Bericht empfiehlt der Ausschuß, die Änderung oder das Kopieren von Software ohne besondere Lizenz zu verbieten.